In der Fassung vom 08.01.2005.
§ 1. Vorstand
1. Der Vorstand besorgt die Clubangelegenheiten und besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
2.
Die
Vorstandsmitglieder haften für getreue Vermögensverwaltung.
§ 2. Vorstandswahl.
1.
Die
Vorstandswahl wird im 2 Jahres Rhythmus, in einer in der ersten Hälfte des
Januar abzuhaltenden Jahreshauptversammlung, vorgenommen.
2.
Die
Kassenprüfer werden im gleichen Rhythmus mit gewählt.
3.
Es
entscheidet einfache Stimmenmehrheit. (Die Wahl erfolgt auf Antrag geheim durch
Stimmzettel).
§ 3. Zweck des Kegelklubs.
Der
Kegelklub „Ruhige Kugel“ hat seinen Sitz in Berel und bezweckt:
1.
Pflege
des Kegelsports
2.
Pflege
der Gemütlichkeit
§ 4. Aufnahmebedingungen.
1.
Die Zahl
der aktiven Mitglieder soll 20 nicht übertreten.
2.
Wer dem
Kegelklub beizutreten wünscht, hat dies dem Vorstand mündlich oder schriftlich
vorzutragen.
3.
Über die
Aufnahme entscheidet der nächste Kegelabend, wobei einfache Stimmenmehrheit
entscheidet.
4.
Abgestimmt
wird durch Stimmzettel, wenn ein Mitglied dies wünscht.
5.
Alter
mindestens 18 Jahre
6.
10 €
Startgeld für drei Abende.
§ 5. Eintrittsgeld
1.
Das
Eintrittsgeld beträgt für jedes neu eintretende Mitglied 25 €.
2. Kegelbrüder, die einen Abend fehlen, zahlen am nächsten Kegelabend den Durchschnitt des vergangenen Abends.
§ 6. Beiträge.
1.
An Beiträgen
sind von jedem Mitglied monatlich 8 € im Voraus an den Kassierer zu
entrichten.
2.
Reichen
die Mittel des Clubs nicht zur Deckung der Clubangelegenheiten aus, so sind die
jeweiligen Mitglieder ohne weiteres, auch ohne eine Einberufung der
Jahreshauptversammlung, zur Zahlung außerordentlicher Beiträge verpflichtet.
§ 7. Austritt oder Ausschluss
aus dem Kegelclub.
1.
Die
Ausschließung eines Mitgliedes muss unter allen Umständen verhängt werden:
a.
Wer bis
zum 30.11. des laufenden Jahres seinen Beitrag nicht bezahlt hat, wird vom
Vorstand zur Zahlung bis zum Jahresende aufgefordert. Bei Nichtzahlung erfolgt
der Ausschluss.
b.
Auch das
Mitglied wird ausgewiesen, das durch abfällige Äußerungen den Club in einem
schlechten Ruf zu bringen sucht.
2.
Ausgeschiedene
Mitglieder haben keinen Anspruch an das Vereinsvermögen.
3.
Ausgeschiedene
Mitglieder haben den Beitrag für den laufenden Monat voll zu entrichten.
4.
Zwangsweise
ausgeschlossene Mitglieder können nicht wieder in den Club aufgenommen werden.
§ 8. Verwaltung des Clubvermögens.
Das
Vermögen wird auf ein Konto mit täglicher Kündigung angelegt.
Verfügungsgewalt:
Kassierer und Vorsitzender. Geldverfügung bei stattfindenden Kegelabenden.
§ 9. Kegelabende.
1.
Das
Kegeln findet jeden Dienstag, außer an den Festtagen pünktlich von 20.00 bis
22.00 Uhr statt.
2.
Das
Kegeln kann auf Beschluss verlegt werden.
3.
Wietbrock
macht den Vorschlag, wer nach Abschluss des ersten Spiels erscheint,
bezahlt
dieses als verloren. Für den Jahresbesten kann er nach kegeln. Telefonisch soll
nicht mehr angemeldet werden.
§ 10. Kegelordnung / Spielordnung
1.
Für
Ordnung beim Kegeln hat der Bahnwart zu sorgen. Falls der gewählte Bahnwart
fehlt oder zu spät kommt ist ein Stellvertreter verantwortlich.
2.
Es wird
in zwei Gruppen gekegelt und zwar Jahresdurchschnitt. Die Gruppen werden gewählt
oder durch Nummern gezogen.
3.
Wird
„Hamburg“ gekegelt, so wird wie folgt gewertet:
1,2,3,4
zählen einfach, 5,6,7 zweifach 8 dreifach, 9 vierfach, drei lang zählt 12,
acht um den König zählt 50, acht ums Vordereck zählt 100. 2 * 6 zählt 25, 2
* 7 zählt 30, 2 * 8 zählt 50 und 2 * 9 zählt 80.
4.
Für
jeden Pudel beträgt das Pumpengeld
0,10
€.
5.
Wenn der
1 Wurf im ersten Spiel ein Pudel ist, wird dieser nicht gewertet.
6.
Für
ein verlorenes Spiel
hat jeder Kegler der betreffenden Gruppe 0,50 € zu
zahlen.
7.
Belohnung: 8 ums Vordereck 50 € bekommt der Kegler aus der Kasse. Kegeln wird
eingestellt.
8.
Durchschnitt
Der Durchschnitt wird auf 2,50 € festgesetzt.
Durchschnittszahlungen werden neu beschlossen. Bei Fehlzeiten (auch Urlaub)
wird voller Durchschnitt gezahlt.
9.
Jahresbestenberechnung:
Der Jahresbeste erhält weiterhin einen Pokal oder
Becher. Der Bahnrekord wird auf dem Pokal eingraviert.
Bei Gleichheit: Nach Holz der besten Abende.
Die Jahresbestenberechnung
wird in Zukunft folgend durchgeführt. Gesamtholz geteilt durch die teil
genommenen Abende, mindestens 20 Abende.
Wolfgang Wilke schlägt vor die 1. 2. und 3. Mit einem Pokal / Becher zu
ehren.
10.
Preiskegeln bzw. Veranstaltungen
F.
Smentek schlagt eine andere Art von Preiskegeln vor, dass sich durch die
Einnahmen selbst tragen soll. An diesen Abenden sollen keine Kegelspiele
stattfinden es soll aber Durchschnitt gezahlt werden.
Das
Preiskegeln findet an 3 Abenden statt, es werden 50 Wurf gekegelt.
Pausen
beim Weihnachtspreiskegeln sind erlaubt.
Beim
Weihnachtspreiskegeln kann jeder nach Wunsch 25 oder 50 Wurf kegeln.
Bei
Veranstaltungen wird das Essen aus der Kasse bezahlt, die Getränke zahlt jeder
selber. 18 Ja Stimmen.
H.
Walter machte den Vorschlag bei Veranstaltungen den Kostenbeitrag von Fall zu
Fall durch den Vorstand festzulegen.
11.
Goldene Kegel
Alle
die den goldenen Kegel haben, können diesen auch weiterhin erringen. Es sind 4
Abende entscheidend.
Der
goldene Kegel soll in Zukunft unter neuen Bedingungen ausgekegelt werden. Wer
den goldenen Kegel errungen hat, muss beim 2. Goldenen Kegel fünf mal Bester
sein, beim 3. Goldenen Kegel sechs mal Bester u.s.w. 14 Zustimmungen 3
Enthaltungen.
Der
goldene Kegel wird nach Abstimmung (12 Ja 4 Nein) nach den alten Regeln
ausgekegelt. d.h. wer 4 mal Bester
war, muss 5 mal, dann 6,7,8 oder 9 mal Bester sein.
12.
Die gekegelte "9"
Die
Runde für die 9 fällt weg. Jeder zahlt statt dessen 0,50 €, außer dem, der
sie geworfen hat.
13.
Acht um den König
Jeder
zahlt 0,50 €,
außer dem, der sie geworfen hat.
14.
Silberne Kegel
Hat ein Kegelbruder seinen "Silbernen Kegel" auf Anfrage nicht dabei hat er eine Runde auszugeben, hat er ihn aber dabei muss der Fragende einen Ausgeben. Ausnahme wenn der Vorsitzende fragt. Dies gilt für jeden Ort der Erde.
15.
Bauernkegeln: Acht um den König ist besser als eine „normale“
Acht.
§ 11. Rechnungsablage.
1.
Das
Rechnungsjahr beginnt mit dem 1. Januar jeden Jahres.
2.
Die
Rechnung für das abgelaufene Jahr muss sämtliche Einnahmen und Ausgaben der
Kasse nachweisen, mit den erforderlichen Belegen versehen sein und bis zum 31.
Dezember jeden Jahres den beiden bestimmten Kassenprüfern vorgelegt werden. In
der ersten Woche des Januar muss die Rechnung der Jahreshauptversammlung
vorgelegt werden.
3.
Die
Belege werden nach Ablauf der Kassenprüfung vernichtet.
4.
Jahreshauptversammlung
soll im Januar stattfinden.
5. Es
wird einstimmig beschlossen, dass nicht nur der Kassierer, sondern auch der
Vorstand über das Sonderkonto verfügen kann. Dies muss jedoch eingetragen
werden.
§ 12.
Satzungsänderung:
1.
Anträge
auf Satzungsänderung sind beim Vorstand einzureichen und können auf einer
Jahreshauptversammlung beschlossen werden, wenn 2/3 der Mitglieder anwesend
sind.
§ 13. Einberufung der Generalversammlung.
1.
Der
Vorstand ist zu jeder Zeit befugt eine außerordentliche Versammlung
einzuberufen, jedoch muss jedes Mitglied 24 Stunden vorher mit der Tagesordnung
bekannt sein.
2.
Der
Vorstand muß eine außerordentliche Jahreshauptversammlung einberufen, wenn
mindestens fünf Mitglieder schriftlich und leserlich einen dahingehenden Antrag
gestellt haben.
§ 14. Passivität
1.1
Die
Passivität ist beim Vorstand zu beantragen und wird nach Prüfung entschieden.
Voraussetzung der Passivität ist die Anerkennung der jeweils gültigen
Vereinsbedingungen.
Ein
Stimmrecht wird ausgeschlossen.
1.2
Ordentliche
Passivität
-
mit üblichen Leistungsanspruch.
-
Bei Erreichung des 60. Lebensjahr und einer Mitgliedschaft von
mindestens 10 Jahren.
-
Oder einer vorzeitigen Erwerbsunfähigkeit.
1.3
Außerordentliche
Passivität
-
ohne Ansprüche
-
nach 20 Jahren Mitgliedschaft möglich.
-
Die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung ist beinhaltet.
-
Kosten für Veranstaltungen und Ausflüge sind in vollem Umfang selbst
zu tragen.
-
Ansprüche auf die Vereinskasse sind ausgeschlossen.
1.4
Antrag
auf eine außerordentliche Passivität
-
Kegelbruder Kurt Möller stellte mit Wirkung vom 01. Juli 1987 einen
Antrag auf eine außerordentliche Passivität.
-
Dem Antrag wurde nach der Neuregelung einstimmig stattgegeben.
§ 15. Austritt aus dem Kegelclub
1.
Der Austritt aus dem Kegelclub kann zu jeder Zeit erfolgen.
2.
Abmeldungen hat nur der Vorstand entgegenzunehmen.
§ 16 Auflösung des Kegelclubs.
1.
Der
Kegelklub kann zu jeder Zeit aufgelöst werden, doch müssen 2/3 Mitglieder
damit einverstanden sein.
2.
Das nach
Erfüllung der Verbindlichkeiten verbleibende Clubvermögen ist an die
Mitglieder zu verteilen.
3.
Sinkt die
Zahl der Mitglieder unter sechs, so wird der Kegelclub aufgelöst, wenn 2/3 der
Mitglieder dafür sind.
§ 17. Inkrafttreten
Diese
Satzungsänderungen treten mit dem Tage ihrer Annahme (08.01.2005) durch die
Jahreshauptversammlung in Kraft und werden durch eigenhändige Unterschrift der
Kegelbrüder für richtig erklärt.
Der
Vorstand des Kegelklub`s „Ruhige
Kugel“.
Vorsitzender:
Schriftführer
Kassierer