Schützenfest 1727  

 Zweite nachweisliche Schützenfest nach der Verbot von 1647: von Pastor Kühne 1712 - 1749

"Als Pastor Kühne den zwei Knechten, die zu ihm gesandt waren, bedeutet, das der Festtag ein solches nicht verstattete und sie ihr Gelage auf einen Werktag verlegen sollten, antworteten sie, wenn ich nicht wollte, müsste ich wohl, denn es wäre ihnen das Johannisbier in einem Kap. X des Mandats vom  

09.10.1727, welches sie ganz trotziglich hervorholten und vorlegten, wieder vergönnt und freigelassen."

 

 

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