Schützenfest 1977  

06.05.1977 Protokoll einer Planung der drei Veranstaltungstage, das in allen anderen Jahren auch so abläuft. Anmerkung: An das mindestens 330 jährige Bestehen der Junggesellschaft hat damals keiner gedacht. Gefeiert wird die 30 jährige Wiedergründung nach dem 2. Weltkrieg.

n    ab 17.30 Uhr Versammlen zum Abmarsch um 18.00 Uhr.

n     Kranzniederlegung am Ehrenmal und Abholen der Schützenfestkönige des Vorjahres.

n     20.00 Uhr Tanz auf dem Festzelt

07.05.1977 12 Grad.

n    12.30 Uhr Konzert des Bläserchor Berel in der Gaststätte Bengehals.

n    13.00 Uhr Abmarsch des Umzuges zum Abholen der diesjährigen Schützenkönige.

n     15.00 Uhr auf dem Festplatz: Kinderspiele für die Kleinsten unseres Dorfes im Schützenhaus: Luftgewehr - Preisschießen sowie Kleinkaliber - Scheibenschießen auf die Freischeibe .

n     20.00 Uhr Tanz auf dem Festzelt

08.05.1977 12 Grad 2 mm Regen wenig Betrieb.

n    9.00 Uhr Schützenfrühstück mit Konzert des Bläserchores Berel.

n     13.00 Uhr Empfang der Vereine am Festplatz vor dem Walde.

n     14.00 Uhr Jubiläumsumzug durch das Dorf.

n    15.00 Uhr Luftgewehr - Preisschießen; anschließend Preisverteilung sowie Ausschießen der Junggesellen - Freischeibe.

n     18.00 Uhr Umzug ins Dorf zur Ehrung des Freischeiben - Königs Anschließend Ausklang des Festes bei freiem Eintritt im Festzelt und flotter Musik

30.12.1977 stimmt der Forstvorstand einem Vertragsentwurf über die Benutzung des Festplatzes zu. Ein Entgelt soll nicht erhoben werden, dafür soll vom Veranstalter die Unkrautfreiheit und Sauberkeit für ein Jahr gewährleistet werden.  Ein Vertrag aus der Zeit um 1963 wird nicht erwähnt, wahrscheinlich handelte es sich damals um eine mündliche Absprache.

11.03.1978 Die Forst schließt mit den Veranstaltern des Schützenfestes der Kyffhäuserkameradschaft Berel und den Junggesellen einen Vertrag über die Reinigung des Platzes.

1.  10 Tage nach Ende der Veranstaltung ist der Platz zu reinigen und das Unkraut zu bekämpfen.

2.   Beschädigungen sind zu beseitigen.

3.   Vor jedem Schützenfest ist dies durch Unterschrift von dem Veranstalter zu bestätigen.

      4. Im Gegenzug gewährt die Forst die kostenfreie Nutzung des  Platzes.

 

 

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