1539
–1544 Kurt Vernekahl aus Nettlingen und seine Spießgesellen
rauben und plündern im Kleinen Stift.
Chronik
Nettlingen, Dr. Fr. Spanuth, Not – und Kriegszeiten, Seite 10.
Wer des Bischofs Feind war erhielt die Unterstützung der welfischen Nachbarn. Ein deutliches Beispiel dafür ist der Streit Bischofs Valentin von Hildesheim mit dem Burghauptmann Barthold von Drachsdorf auf Lichtenberg in den Jahren 1539 – 1544. Warum ging es in diesem Streit, der auch das Reichskammergericht in Speyer beschäftigte? Seit einiger Zeit hatte der stifthildesheimische Untertan Curt Vernekahl, also ein Glied der für Nettlingen schon im Mittelalter urkundlich bezeugten bäuerlichen Sippe der Vornekahl, von dem an das Wolfenbütteler Gebiet unmittelbar angrenzenden Dorf Nettlingen aus sein Unwesen getrieben. Mit zahlreichen Helfershelfern, die für gewöhnlich friedlich auf ihren Dörfern Burgdorf, Lesse, Bettrum, Eggelsen und Feldbergen in den Wolfenbütteler Ämtern Lichtenberg und Steinbrück saßen, tat er sich zu Raubzügen ins Stift Hildesheim zusammen.
„C. Vernekahl“, so schrieb das Reichskammergericht in Speyer am 21. März 1539, „ist ohne rechtmäßige Ursache aus lauter Mutwillen des Bischofs und seiner Untertanen Feind geworden, er hat samt seinen Anhang auf dieselben armen Untertanen gewegelagert, hat Bauern und Höfe mit zehn, zwanzig, dreißig, auch vierzig anderen Bauern, seinen Mithelfern, bei nächtlicher Weile überfallen, angesteckt, gebrennet, geplündert, Pferd und Kühe erstochen und hinweggeführt, etliche Bauern gefänglich genommen, hin verschleppt, geranzanet Lösegeld erpresst und beschädigt.“
So hatten sie u.a. kürzlich am Tage Petri Stuhlfeier (22. Februar) ein – Leider nicht genanntes Dorf - im Stift „gebrennet und geplündert“, 18 Pferde hinweggeführt und zuletzt ins Amt Wohldenberg gebracht. Die sie verfolgenden Hildesheimischen konnten ihnen nur die Pferde wieder abjagen, die Räuber selber entkamen ins Harzgebiet.
So war es immer gewesen: Wenn man die Bande verfolgte, hatten sie sich über die nahe Grenze ins Herzogtum Braunschweig zurückgezogen, Gefangene dorthin verschleppt und ausgebeutet. Dort fanden sie Unterschlupf und konnten sich frei bewegen.
Wer waren die Helfershelfer C. Vernekahl? Es waren u.a. aus dem Amt Lichtenberg Joachim von Assel Hohenassel, also ein Adliger, Jakop Niegemeyer, Hans Helfack, Henning Bietendüfel aus Burgdorf; Schwartenhans aus Lesse; ferner aus dem Amt Steinbrück Hilmar Vischer, Hennig Höegers, Hans Vastelabend, Hans und Henning Eylers (Euler), auch Meyer genannt, aus Eggelsheim (Eggelsen); Bernward Eveninges, der Krüger Heinrich Fliege, Hans Berthold und der Oppermann (Küster) aus Betelem (Bettrum), Hennig und N. Fliege, Gevert Promer aus Feldbergen.
Der
Bischof wandte sich an Herzog Heinrich von Wolfenbüttel. Auf sein Drängen
stellte ihm dieser einen Brief aus mit der Erlaubnis, die Missetäter auf
braunschweigischem Gebiet zu verfolgen und zu verhaften. So gelang es den
stiftischen Dienern, den Rädelsführer Curt Vernekahl in einem
Lichtenbergischen Dorf, „da er in guter Ruhe und Müßiggehen geschlempt und
gedempt und, was er des Stiftes armen Leuten genommen, verzehret“, zu überraschen,
ihn niederzuwerfen und gefangen zunehmen. Mitnehmen durften sie ihn nicht. Er
wurde dem zuständigen Amtmann von Drachsfeld in Lichtenberg bzw. dessen
Unterhauptmann zur Bestrafung ausgeliefert. Der Amtmann sagte zunächst zu,
gegen Vernekahl gerichtlich vor zu gehen und ihn der „peinlichen Frage“, das
heißt der Tortur, zu unterziehen. „Wegen bevorstehenden Verreitens“ wurde
die Sache um zwei Wochen verschoben. Nach seiner Rückkehr hatte sich der Wind
gedreht. Drachsdorf brachte allerhand Ausreden, in einer Verhandlung mit dem
Domprobst bemühte er sich um die Freilassung Vernekahls gegen Erstattung des
auf 1500 Gulden geschätzten Schadens. Er versuchte die Sache an die Domprobstei,
an die Stadt Hildesheim u.a. abzuschieben und sie dem Bischof aus den Händen zu
ziehen. Zur „peinlichen Frage“ ließ er es nicht kommen. Vergeblich war auch
das Bemühen des Stiftes, die Kanzlei in Wolfenbüttel zum Einschreiten zu
bewegen. Er erhielt nicht einmal eine Antwort.
Als die Verhaftung Vernekahls bekannt wurde, wurden die Komplizen mit Ausnahme des von Assel Flüchtig und hielten sich verborgen. Nur der Henning Bietendäfel in Burgdorf wurde von des Stifts Diener in seinem Dorf ergriffen und dem Amtmann ausgeliefert, bei dem er zwei Jahre in Haft blieb. Dies alles bestärkte auf stiftscher Seite den Verdacht, dass Vernekahl und seine Helfershalfer, durch Drachsdorf und andere amtliche Braunschweiger Stellen begünstigt, womöglich sogar angestiftet waren.
Daraufhin erhob der Bischof beim Reichskammergericht in Speyer gegen Drachsdorf und die Kumpane Vernekahls Anklage wegen Landfriedensbruch. Der Anklage wurde stattgegeben. Ende März 1539 ritt der Reichskammergerichtsbote Matthis Mench in Begleitung eines stiftischen Beamten ins Braunschweigische, um eine noch im Druck vorhandne –vom 21. März 1539 datierte Vorladung an die Angeklagten persönlich zu überbringen, die sei auf den 14. Mai nach Speyer beschied. Hier sollten sie sich bei Vermeidung der Verurteilung durch Eid persönlich von dem Verdacht reinigen.
Auf der Rückseite des „Citationsbriefes“ berichtet der Reichsbote, wie er seinen Auftrag erledigte. Bis auf einen wurden alle Angeklagten nicht angetroffen. Darauf wurde der Brief an die Frau ausgehändigt oder an die Haustür angeschlagen, außerdem in Gegenwart des Pfarrers an die Kirchtür geheftet. In Feldbergen war es der Pastor Melchior Schmidt (bisher unbekannt), in Hoheneggelsen der bekannte Heinrich Watkenstede, in Bettrum Johann Rodemann, in Lesse Matthes Kipp.
Henning Bütendüffels Frau in Burgdorf verweigerte die Annahme und herrschte den Boten an: „Was zum Teufel soll mein Mann mit dem Briefe tun? Reite hin und bring’ ihm den Brief selbst!“ Als der Bote erwiderte, er wolle den Brief an die Tür schlagen, sagte sie: „Du magst den Teufel anschlagen, ich will ihn doch nicht lange daselbst stehen lassen.“ Joachim von Assel wurde vor dem Dorf angetroffen, er nahm die Vorladung gutwillig entgegen, das gleiche tat der Amtmann in Lichtenberg.
Wie zu erwarten war erschienen die Vorgeladenen nicht in Speyer. Darauf wurde ihre Sache dort in ihrer Abwesenheit verhandelt. Am 14. Januar 1540 verhängte Kaiser Karl V. von Wimpfen aus über sie alle die Reichsacht. Der gedruckte Achtbrief ist noch heute in einer größeren Anzahl von Exemplaren vorhanden. Darin gibt der Kaiser den Reichsfürsten , Ständen und jedermann bekannt: Die mit Namen aufgeführt sind wegen einer eigengewaltigen, landfriedenbrüchigen Tat und Handlung, die Curt Vernekahl gegen den Bischof von Hildesheim und dessen Untertanen durch Rauben, Brennen usw. vorgenommen hat der Mittäterschaft angeklagt, vor das kaiserliche Kammergericht vorgeladen, dort nichterschienen, dann mit der Acht bedroht, und, da sie auf erneute Vorladung abermals nicht erschienen sind, so werden sie wegen Landesfriedensbruch für schuldig befunden, in die Acht erklärt, nach alten Herkommen unter offenem Himmel als Landsfriedensbrecher und Achter öffentlich ausgerufen, aus dem Frieden in den Unfrieden gesetzt. Ihre Leiber und Habe und Güter sind dem Bischof von Hildesheim und jedermann erlaubt. Wir gebieten daher und wollen, dass Ihr sie an keinem Ort einlasset, hauset, höfet, ätzet, tränket, enthaltet, leider oder geduldet, durchschleifet, schützet, schirmet geleitet oder sonst Gemeinschaft mit ihnen habet; dass ihr ihrer jedes Leib, Hab und Güter angreifet, niederleget, arrestieret und verhaftet, auf Ansuchen dazu Beistand leistet. Das alles solange, bis sie ihre gebührliche Strafe gelanget haben und von der Acht wieder erledigt sind. Auch soll man dem Bischof hierzu behilflich sein.
Diese Acht zu vollstrecken, wäre nur der Herzog von Wolfenbüttel, in dessen Gebiet die Geächteten sich befanden, imstande gewesen. Aber dieser dachte nicht daran. Der Prozeß und die Verhandlungen liefen nun mehrere Jahre hindurch weiter, Briefe gingen hin und her, Zeugen wurden vernommen, deren Aussagen von Drachsdorf zu entkräften suchte. Des Bischofs Diener hätten den Haftbrief missbraucht, sie seien in die Häuser der von ihnen Verfolgten eingedrungen und hätten dort Frauen misshandelt , erklärte Drachsdorf. Von Begünstigung und Mithilfe könne keine Rede sein. Hildesheim dagegen hielt seine Beschuldigungen aufrecht und bezichtigte sogar den Herzog der Mitwisserschaft. Die Sache zog sich in die Länge. Am 20.April 1543 erging von Speyer aus eine neue Vorladung an von Drachsdorf nach Speyer. Erneut wurde er aufgefordert, sich von dem Verdacht der Vorschubleistung durch Eid zu reinigen, widrigenfalls würde ein Urteil über ihn ergehen. Ein Jahr später, am 7. Juli 1544, wurde er abermals durch ein öffentlich angeschlagenes Dekret nach Speyer vorgeladen.
Wie die Sache gegen Drachsdorf, Curt Vernekahl und seine Spießgesellen ausgelaufen ist wissen wir leider nicht. Die umfangreiche Akte im Niedersächsischem Staatsarchiv zu Hannover (unter Hildesheim 1.8.3.Nr.2) schweigt darüber. Im Sommer 1542 wurde Herzog Heinrich durch den Schmalkaldischen Bund aus seinem Land vertrieben, und in Wolfenbüttel wurden evangelisch gesinnte Statthalter eingesetzt. Diese werden kein Interesse daran gehabt haben, den Bischof in dieser Angelegenheit zu unterstützen. So ist es durchaus möglich, dass Curt Vernekahl und seine Helfershelfer ihrer gerechten Strafe entgangen sind.
Längere Zeit nach Abschluß des Aufsatzes über Kurt Vernekahl fand ich im Staatsarchiv Hannover (Hildesheim I. 7. 1. Nr. 7. Bl. 66 ff) eine ausführliche Beschwerdeschrift des Bischofs von Hildesheim, in der es um die gleiche Angelegenheit geht. Wir erfahren daraus noch folgendes: Kurt Vernekahl, Heinz Vischer und Ebeling Bycke hatten sich mit Henning Vernekahl in Erbsachen und sonst entzweit und die Sache vors Bauerngericht und Meierding gebracht. Da sie weder hier noch auf dem Kanzleigericht in Wolfenbüttel ihr vermeintliches Recht erhalten konnten, griffen sie zu gewalttätiger Selbsthilfe in der früher geschilderten Weise mit Brennen, Morden, Rauben usw. gegenüber den bischöflichen Untertanen. Zu den drei „mutwilligen Buben“ gesellten sich später bis zu 60 und mehr, wohl zumeist aus dem braunschweigischen Ämtern. Unter diesen wird Henning Bittendüvel als einer der ärgsten Buben bezeichnet. Als es den bischöflichen Knechten gelungen war, eine größere Anzahl der Missetäter auf frischer Tat tz ergreifen, wurden etliche auf Fürbitte, etliche ihrer Jugend halber aus Gnaden freigelassen, andre aber sind gestraft worden. Etliche haben „ungepeinigt“, etliche aber „vorgepeinigt“ bekannt, dass ihre Anführer Vernekahl und Vischer von des Herzoges Amtleuten Geleit und Schutz gewährt sei. Eine dem Bischof schließlich zugestandene Gerichtsverhandlung mit den im Braunschweigischen inhaftierten Haupttäter kam nicht zustande, und der Bischof vermutete, dass man sie nach einem von Wolfenbütteler Seite vorgenommenen Verhör habe laufen lassen.
Chronik von Nettlingen: Nachtrag zu Heft 6 der Heimatmappe „Not- und Kriegszeiten“ Betreff: „Kurt Vernekahl aus Nettlingen und seine Spießgesellen rauben und plündern im Kleinen Stift“ S.12 ff. , Dr. Fr. Spanuth
Auf Seite 12 unten
habe ich ( Dr.
Fr. Spanuth) geschildert, wie im Frühjahr
1539 Kurt Vernekahl mit seinen Helfershelfern Raubzüge, Plünderungen und
Erpressungen im östlichen Gebiet des Stiftes Hildesheim unternommen hatte und
daraufhin mit seinen Spießgesellen beim Reichskammergericht in Speyer verklagt
wurde. Bischof Valentin von Hildesheim führte von 1539-44 nicht nur gegen ihn,
sondern auch gegen den Amtmann von Drachsdorf in Lichtenberg Klage. Dieser stand
im begründeten Verdacht der Anstiftung und Beihilfe zu dem Landesfriedensbruch
dessen sich Kurt Vernekahl aus Nettlingen und zahlreiche Spießgesellen im Amt
Steinbrück schuldig gemacht hatten. In meinem früheren Bericht konnte ich über
die ihnen zur Last gelegten Verbrechen nur in allgemeinen Ausdrücken Mitteilung
machen. Eine von mir erst vor kurzer Zeit ausgewertete Akte des
Reichskammergerichtes (Staatsarchiv Hannover: Hannover 27 Hildesheim H Nr. 4312,
Bischof Ernst Valentin gegen Berthold von Drachsdorf) bringt eine Reihe näherer
Angaben über die Vorfälle, die schließlich zur Verhaftung Vernekahls und
seines Mittäters Bietenbüfel und endlich zur Verhängung der Reichsacht führten.
Ein Aktenstück enthält die „Fragstücke“, die ihnen beiden getrennt nach
Eröffnung des „peinlichen Gerichtes“ (Folterung),
bei dem auch nötigenfalls die Tortur angewandt wurde, vorgelegt werden sollten
und Aufschluss über die ihnen zur Last gelegten Straftaten geben sollten. Der
Angeklagte sollte befragt werden, aus welchen Ursachen er sich gegen das Stift
und viele seiner Untertanen so feindselig und gewalttätig verhalten habe. (Die
Antwort hierauf ist auf Seite 16 meines früheren Heftes gegeben.) Dr. Fr. Spanuth
Es wird ihm zur Last gelegt, in Nettlingen Pferde des Lüdecke Bosse erschossen zu haben. Seinem Bruder Hennig Vernekahl, (mit dem er Streitigkeiten wegen der Erbschaft hatte),habe er eine Kuh erstochen. Arnoten von Wohlde (Wöhle) soll er drei Pferde weggenommen haben, als dieser zur Mühle nach Astenbeck fuhr. Daniel Eilers hat er gegriffen und ihm vier Gulden abgenommen. Er soll angeben, wie viel Lösegeld er für die Freilassung eines Gefangenen gefordert habe und mit wem er es geteilt habe. Ferner wird er beschuldigt, das Dorf Schellerten „gebrannt“ und eine Scheune daselbst angesteckt zu haben. Zu Adelheim (Adlum?) hat er dreizehn Pferde geraubt. In Wendhausen hat er und sein Kumpan Vischer einen gewissen Bockh gefangen genommen, ihm die Pferde weggeführt und ihn selber eine zeitlang in einem Backofen verborgen gehalten. Weiter soll er befragt werden wegen Ermordung eines Stolbergischen Kundschafters auf dem Adelheimer Bruch. Er steht im Verdacht, auch sonst gemordet, gebrannt und gestohlen zu haben.
In allen genannten
Fällen soll angeben, wer ihm dabei geholfen habe, an wen er die geraubten
Gegenstände verkauft habe, wer seine Mitwisser und Hehler in Nettlingen,
Schellerten usw. gewesen seien, wer ihn und seine Helfershelfer beherbergt habe,
und Weiber im Amt Steuerwald gewesen seien, die ihnen Speise und Trank besorgt hätten
usw.
Ob es zu diesem Verhör und womöglich zu einer „peinlichen Befragung“ (Folterung) gekommen ist, verraten die Akten nicht. Vielleicht ist schließlich alles im Sande verlaufen.
Obige „Kostprobe“ aus der Reichskammergerichtsakte mag genügen. Im übrigen enthält sie einen Originalbrief mit eigenhändiger Unterschrift des Bischofs Valentin, ferner eine Reihe von auf Pergament geschriebenen Vorladungen des RKG. in Speyer an von Drachsdorf u.a., die immer durch einen RKGerichtsboten persönlich überbracht und in einem Falle in einer größeren Zahl von Städten im südlichen Niedersachsen öffentlich angeschlagen wurden. In einem Falle wurde von Drachsdorf in seiner Wohnung in Hildesheim aufgesucht. Er war aber in keinem Fall auffindbar.
Auf Seite 1 dieses Nachtrages ist unten ........................ folgendes einzufügen:
In dem 2.Faszikel der auf
der vorigen Seite genannten Akte des Staatsarchiv aus dem Jahre 1540 sind
Zeugenvernehmungen enthalten, die aufgrund einer Reihe von „Fragstücken“
vorgenommen wurden. Aus den Aufzeichnungen, deren vollständige Durcharbeitung
mir (, Dr. Fr.
Spanuth ) nicht möglich war,
entnehme ich folgende Einzelheiten:
Nach Aussage
eines Zeugen hat Vernekahl mit seinem Anhang das Dorf Adlem im Gericht
Steuerwald „angefallen, gepuchet (ausgeplündert) und Pferde und alles, was
sie da haben, genommen“ und ins Fürstentum Braunschweig gebracht. Dies alles
sei in der Stadt Hildesheim ein „offenes Geschrei“ gewesen. Hilmer Vischer,
ein Mithelfer Vernekohls, habe sich im Gefängnis zu Horneburg im Stift
Halberstadt für schuldig bekannt, hier mitgewirkt zu haben. Er sei „um seine
Übeltat gerechtfertiget (gerichtet) und auf ein Rad gelegt“.
( Vergl. Hierzu Heft 6.S 16) Ein Zeuge gab an, ohne Zutun und Mitwissen der
braunschweigischen Befehlshaber habe der Vernekohl oder jemand anders dem Stift
Hildesheim nicht so viel Schaden zufügen können.
In Osterwyk, so wurde bezeugt, habe einer freiwillig bekannt, dass Vernekohl und seine Leute das Dorf Wendhausen im Amt Steuerwald „gepuchet und gebrennt und Pferde gestohlen haben“. Man habe drei Bürger mit einem Knaben und einem Priester aus Hildesheim in Wendhausen gefangen genommen und alle ins Braunschweigische verschleppt.
Weiter wurde bezeugt, dass in Egenstedt Brandstiftung geschehen und ein Bauer erschlagen sei. Hans von Winzenburg habe bekannt, dass Hinrek und Hilmer Vischer (wohl aus Nettlingen) und ihre Gesellen samt Vernekohls Anhang zur Beschädigung des Stiftes Hildesheim Getreide bekommen haben von dem Hauptmann von Wohldenberg, Hinrek von Salze. Der Hauptmann von Lichtenberg, von Drachsdorf, habe ihnen freies Geleit zugesagt und beide hätten Vischer und dessen Anhang gelobt, beim Herzog von Braunschweig bewirken zu wollen. Daß auf Vischer und seinen Anhang „nicht wollte die Hand gelegt werden.“ Hans Winzenburg habe auf dem Gericht nochmals bekannt „und ist gerechtfertiget worden mit dem Rade und darauf gelegt“.-
Auf der 34. Doppelseite des Heftes berichten die „Geschickten“ (d.h. wohl die Gesandten, Beauftragten) des Dompropsten in Hildesheim, von Drachsdorf habe sie gebeten, über Freilassung des Gefangenen Vernekohl und die Beilegung der Angelegenheit zu verhandeln. Sie hätten geantwortet, dass sie dazu keinen Befehl hätten und daher die Angelegenheit an die Kommissare und Räte des Dompropstes zurückgäben.
(Weiter auf voriger Seite mit „Obige Kostproben“............... Siehe oben!
Einen weiteren Hinweis fand ich (, Dr. Fr. Spanuth) im Stadtarchiv Hildesheim 144 von etwa 1570. Hier wird von Sievert Vornkahl berichtet, der Zeuge bei Streitigkeiten zwischen dem Amt Steuerwald und Kurt von Salder war. Er war in seiner Jugend Hütejunge bei Heinrich von Nettlingen, der Niederer Adel war.