1.1
Brände in Berel
1.2
Zeiten von Unruhe, Krieg und Not - Historische Brände -
Vorwort
zu der Sekundärquelle: Verkürzung des gleichlautenden Abschnitts aus der
Nordasseler Chronik mit dem Zeitraum 750 - 1807 von Kurt Hasselbring.
Die
Anzahl der Überlieferungen über Brände in Berel ist gering, wenn man aber die
Nachbardörfer mit einbezieht, verdichtet sich dies jedoch zu
beängstigender Anzahl. Es war üblich die Kleinen (Bauern) zu schädigen,
damit die Großen keine Einnahmen von ihren Untertanen hatten.
1180
wurde die Burg Lichtenberg von Kaiser Friedrich I gegen Heinrich den Löwen
eingenommen. Die Besatzung von Braunschweig holte alles Korn von den Feldern,
das Vieh wurde weggeschleppt und dem Kloster, bzw. Adligen zugehörige Höfe in
den Dörfern wurden geplündert und viele von ihnen wüst gelegt.
1367
Herzog Magnus von Wolfenbüttel und verbündete Bischöfe drangen in das Gebiet
des Bischofs von Hildesheim ein und verwüsteten es. Berel gehörte bis 1523 zu
Hildesheim.
1483
Die herzoglichen Reiter brannten, plünderten und nahmen alles mit was sie
kriegen konnten.
1485
hatte der Bischof finanzielle Schwierigkeiten, er ersann die Biersteuer. Am
Sonntag nach Letare (14.3.) vernichteten die Hildesheimer Nettlingen und sechs
oder sieben Dörfer die dabei lagen.
1519-1523
Die große Stiftsfehde.
31.5.1519
konnte man vom Hildesheimer Kirchturm 11 brennende Stiftdörfer in einer Stunde
sehen.
1521
zog der Bischof abends um 7 Uhr von Peine aus bis sie um 23 Uhr das Bereler Ries
erreichten. Dort rasteten sie und zogen dann brennend und plündernd weiter bis
Reppner. In Barbecke ward der Thurm erstürmt, so ward also das Gericht
Lichtenberg ganz ausgebrannt. Mit viel Vieh und Gefangenen zogen sie zurück
nach Hildesheim.
8.4.1522
3000 Knechte zogen von Hildesheim aus, um "dat Amt Lechtenberg zu stigen
vnd dat gantze Richte zu plündern vnd zu barn". Die umliegenden Dörfer
sollten erst in Flammen aufgehen wenn die Burg eingenommen und die Eroberer auf
dem Rückweg nach Hildesheim seien. Der Plan wäre gelungen, wenn nicht
"Verräter Berel und Hymstede" bereits in brand gesteckt hätten, als
die Hildesheimer am Burggraben und an der Brücke der Burg angekommen waren.
Beide Dörfer hätten lichterloh gebrannt. Daraufhin sei in allen Dörfern Sturm
geläutet und "de buren begeven sek met twen hupen int velt".
1552
wurde festgelegt, dass keiner wegen seines Glaubens benachteiligt werden dürfte.
Der Herzog erkannte auch dies nicht an. Es kam erneut zum Streit gegen seine
Adligen und den Landsknechtführer Volrath von Mansfeld. Der Herzog und seine
Anhänger unterlagen, so auch die Besatzung der Burg Lichtenberg, sie wurde in
Schutt und Asche gelegt. Der Mansfelder verheerte nun das Land des Herzogs. Die
anderen Stützpunkte Stift Steterburg, Liebenburg, Wohldenberg und das Feste
Haus Steinbrück wurden ebenfalls von dem Mansfelder besiegt. Neben Zahlungen
mussten die Bauern jedes Pferd abgeben, dass einen Mann tragen konnte. Himstedt,
Bettrum und Söhlde wurden verheert. In Bettrum und Söhlde wurden auch die
Kirchen in Brand gesteckt.
1553
kam der Markgraf von Brandenburg-Kulmbach in unser Land. Er durchbrach bei
Bethmer die Landwehr und steckte Hoheneggelssen, Sölde, beide Hymstedt, Bettrum
und Veltbergen an. Am 9.7.1553 (4038 Tote) und 12.9.1553 wurde der Markgraf bei
Bleckenstedt geschlagen. Die Soldaten des Herzogs hausten genauso wie die
Soldaten des Feindes, sie verschonten beide Freund noch Feind.
Einmal
wollte der Herzog das verhindern als er einen Plünderer erschoss, da wurde er
von 30 Söldnern so bedrängt, das er froh war mit dem Leben davon gekommen zu
sein.
1590
wurde eine Karte angefertigt in der die verbrannten Dörfer der Stiftfehde
eingezeichnet wurden. Die Ortschaften wurden in Rauch und Flammen gehüllt
dargestellt. Außer Berel, Westerlinde und Osterlinde waren alle Nachbardörfer
verbrannt.
1606
Der Kirchturm brannte vom Blitz getroffen ab.
1606
Das Strohdach des Pfarrhauses fing Feuer und brannte gänzlich ab. Die ältesten
Aufzeichnungen beginnen mit 1606.
1618-1648
Dreißigjährige Krieg
1624 war ein Dürrejahr.
10.-12.1625: Tilly hat sein Lager in Söhlde
21.10.1625 Tilly s Reiter rauben die Bereler Kirche und das Pfarrhaus aus.
Am 1.12.1627 brannte es in Wöhle und Aßell, wo selbst 13 Gebäude in Feuer
sollen aufgegangen sein.
Am 14.12.1627 brannte Lesse aus. 100 Häuser brannten.
1627 klagt der Herzog, dass "außer stattlichen Klöstern, Ämtern und Städten
300 Dörfer in Asche gelegt sind, der dritte Theil seiner Unterthanen das Leben
verloren hat und die Übrigen zum größten Theil kaum ihren Unterhalt gewinnen
können."
Die
Truppen Tilly s hinterließen 1627 Schäden in Höhe von 15.000.000 Thalern.
1624 heißt es in einem Schreiben ".... dass viel tausend Seelen aus
Hungersnoth haben sterben müssen."
..02.1633
von Paland fällt mit seinen Soldaten in Nordassel ein steckt das Dorf in Brand.
16.1.1635
die Dörfer Osterlinde, Westerlinde, Hohenassel, Burgdorf, Lesse, Barbecke,
Woltwiesche und Reppner, dass die vor Nettlingen liegende "Reuterey mit
Gewalt in Contribution gezogen und zu übermäßiger Fourage gezwungen"
seien. Das Nordassel und Berel hierbei glimpflich davongekommen sein sollen,
erscheint kaum glaubhaft. In einem weiteren Schreiben der genannten Gemeinden,
denen sich nun auch die Dörfer Ober- und Niederfreden, Nordassel und "Berla"
anschlossen, führen sie wiederum Klage über die allzu "starke Belastung
durch die erhobenen Contributionen. Blieben sie mit der Zahlung in Rückstand,
so hätten sie die "Execution" zu gewärtigen, wie mit Burgdorf der
Anfang gemacht sei, dort seien fünf Häuser in Schutt und Asche gelegt.
"In diesen elenden Kriegszeiten" würden sie mit
"Einquartierungen und Obsidionen (Bedrängnissen) überhäuft, streiffende
Söldner nehmen nicht nur die Pferde vom Pflug, sondern rauben Saatkorn und
Victualien, alles was wir für uns und die unsrigen nötig haben. "Dazu
kam, dass die Söldner " und oftmahl so erbärmlich vnd hosta liter
(feindlich) tracitiren alß die infensissimi hostes (die niedrigsten Feinde)
Thurcken vnd Heiden nicht thun konten."
Im
Amtsregister 1634/35 wird dann genau aufgeführt was von den Kriegsleuten
genommen. ...u.a. da es ziemlich kalt itzo, alle Woche 16 Fuder holtz.
1640
wird Burgdorf von den Kaiserlichen angesteckt.
1642 wird Burgdorf von den Schweden angesteckt und bis auf wenige Höfe in
Schutt und Asche gelegt.
Die Kaiserlichen Truppen hinterließen in der Zeit von 1626-1642 in Wolfenbüttel
Sch„den in Höhe von 40.000.000 Thalern. Beispiel: Ein Rind bzw.
Schwein kosten je 2 Thaler.
Das
Land war eine Einöde geworden, dem Reisenden begegneten mehr Wölfe als
Menschen, das platte Land war so menschenleer", dass man in manchen
Gegenden keine Kontribution mehr eintreiben konnte, sondern "Ortschaften
und Dörfer den Soldaten statt Besoldung zum Ausplündern " anwies.
1723
brannte der Kirchturm wieder durch Blitzschlag ab.
13.01.1747
einem Sonntag abends um 8 Uhr, ist in Heinrich Funken
Hause
Feuer entstanden, das sich so schnell ausbreitete, dass bald darauf auch
Helmholdts Haus und Scheune brannten. Im Handumdrehen erhellte ein Flammenmeer
die Nacht, dass man in Braunschweig auf dem Walle das Geldzählen konnte. Von
dem alten Helmholdt ist viel geredet worden, aber kein Bereler hat weder vor
noch nach dem Brande gesehen oder gehört, dass er in Berel gestorben und dort
auf dem Friedhof begraben ist.
Von
Heinrich Vasterling übergeben an Schäfer
Johann Christian Schaper aus Berel und dann übergeben an Familie H. Löhr in
Berel.
26.7.1757
Die Franzosen haben die braunschweigisch-hannoverschen Truppen bei Hastenbeck in
der N„he von Hameln besiegt und kommen auf unser Gebiet.
"Furchtbar
hauste nun das feindliche Heer im Lande, Städte und Dörfer wurden
gebrandschatzt, die Staatskassen geplündert und schwere Kontributionen
ausgeschrieben.
1.3
Ein fünfjähriges Mädchen verbrannte durch Unachtsamkeit
05.06.1841
starb Johann Christian Schapers Tochter Dorothea Henriette im Alter von 5
Jahren. Das kam so:
Am
4.6.1841 ging Schaper mit seiner Frau und seinen beiden Töchtern nach der
Sange, um Schafe zu baden. Die Kinder - außer
seinen
eigenen waren viele andere auch noch da - freuten sich über das nicht alltägliche
Ereignis und dass sie dabei sein durften. Die Alten machten Feuer an, um das
Bier zu erhitzen für das Baden,
außerdem
wehte ein kühler, starker Wind. Schapers Frau ging nach dem Dorfe, sie wollte
noch etwas holen. Die kleine Dorothea nahm ihre kleine 2 Jahre alte Schwester
bei der Hand und setzte sich mit ihr und anderen Kindern ans Feuer. Schaper
hatte bei seiner Arbeit immer seine Kinder im Auge, er ermahnte sie, nicht zu
dicht an das Feuer zu gehen, denn es war ja sehr kühl, und sie versuchten immer
n„her heranzurücken. Dorothea stand plötzlich auf, nahm ihre kleine
Schwester bei der Hand und wollte sehen, ob ihre Mutter noch nicht zurückkäme;
dabei kam sie in den Windzug und Funkenflug vom Feuer und - o weh! - Die Funken waren in ihren Rock geflogen, er fing unten
an zu brennen. Sie schrie, ließ die Kleine los und rannte davon. Durch den
Luftzug stand ihre ganze Kleidung in hellen Flammen. Im nächsten Augenblick
hatte der Vater sie eingeholt, und es gelang ihm, das Feuer zu löschen. Aber
die ganze Kleidung, einschließlich Schuhe und Strümpfe, Haut und Haare war
verbrannt. Für die Eltern war es so grausig, dass die Mutter schrie, ihr fast
verbranntes Kind auf den Arm nahm und nach dem Dorfe rannte, um einen Arzt zu
holen. Der kam auch und bemühte sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden
Mitteln, die kleine Dorothea zu retten. Aber alle angewandten Mittel versagten.
Die kleine Dorothea war anfangs ohne Besinnung, wachte bald auf, sprach wieder
und freute sich auf das Schafebaden, leider nur kurze Zeit, dann merkte sie,
dass es mit ihr zu Ende ging und sagte: "Vater, ich muss sterben!" Sie
sah die Anwesenden mit traurigen Blicken an und schlief sanft ein.
Quelle: Schäfer Johann Christian Schaper
2.
Feuerschutz:
2.1
Eingrenzung des Brandes durch Nachbarschaftshilfe
Seit
der Mensch sich des Feuers bediente, musste er Hüter und gleichzeitig Wächter
dieses Elements sein.
Das
Feuer half ihm zwar, seine Höhle oder sein Heim zu wärmen, seine Speisen
schmackhafter zuzubereiten und seine Vorräte zu konservieren, verpflichtete ihn
aber gleichzeitig, sein Haus und seine Habe, sein Gut und seine Gemeinschaft vor
diesem unberechenbaren Element zu schützen.
In
grauer Vorzeit bestand, wie auch heute noch, die Verpflichtung aller, im Falle
eines Brandes tatkräftig Hilfe zu leisten. so fanden sich getreu des Spruches
"Einer für alle, alle für Einen!"
Es
war später die Aufgabe des Opfermannes, des Schulmeisters, Sturm zu läuten und
so die Bevölkerung des Dorfes zur Bekämpfung des Brandes zusammenzurufen.
2.2
Brandgefahrenvorbeugung durch Anordnungen ab 1592
Die
Gefahr, dass durch ein in einem Gehöft
entstandenes Feuer das ganze Dorf in Mitleidenschaft gezogen werden konnte,
bestand natürlich auch in Friedenszeiten. Daher suchte man schon sehr frühzeitig,
durch behördliche Anordnungen der Feuersgefahr zu begegnen. So wurde z. B.
bereits 1592 verfügt, dass die Einwohner sich der "Flachsarbeit nächtlicher
weile und bey Licht enthalten"
mussten.
Das Verbot wurde immer wieder von neuem erlassen, u.a. 1651, 1658, 1685. Die
hohe Strafe von 2 Th musste nach einem Erlass vom 7.6.1725 derjenige zahlen, der
eine Pfeife ohne Deckel benutzte, um in den Genuss des "Tabackschmauchens"
zu kommen. Konnte der Raucher durch das Zeugnis eines Denunzianten überführt
werden, so erhielt dieser den !Halbschied" der Sühne, die andere Hälfte
fiel an die "Obrigkeit des Ortes". In diesem Erlass äußerte der
Herzog seinen Unwillen darüber, dass "Jung und Alt im Haus und außer
Haus, in Ställen, Scheunen, auf Höfen und sogar auf öffentlichen Strassen die
angesteckten Tabacks Pfeifen sonder Scheu
im
Munde führen", ohne zu bedenken, dass bey starker Luft denen Bauer
Knechten und ruchlosen Leuten die Feuer Funken aus denen Tabaks Pfeifen
fliegen" und dadurch ein Brand entstehen könnte.
Der
Pfeifenkopf musste aus Blech oder anderem Metall sein. Die "Soldatesqua"
aber sollte bei übertreten des Verbots" mit Pfahlstehen, Eseltreiben"
und wenn das nichts half, mit "Krummschließen, auch wol Gassenlaufen"
bestraft werden. Die Verfügung musste dem Militär "durch Trommelschlag
publiciert ", sonst aber durch Anschlag in Wirtshäusern und Krügen
bekannt gemacht werden.
Herzog
Carl I. erneuerte und verschärfte dieses Verbot. Am 20. 6.1747 verfügt er
schwere Strafen, wenn "in Orten, wo Stroh, Flachs, Heede usw. "lagert,
überhaupt, auch mit einer Deckelpfeife, geraucht wird. Nur in Zimmern, in denen
keine Gefahr bestand, durfte eine offene Pfeife benutzt werden. Dem Übeltäter
drohte im Wiederholungsfalle eine Strafe von 4 Th. ggf. auch Gefängnis
"bei Wasser und Brod". Das Bußgeld wurde zu je einem Drittel unter
die Obrigkeit, den Denunzianten und die "Armen Anstalten" aufgeteilt.
2.3
Baurichtlinien zur Schornsteinherstellung
Sicherlich
sind auch viele Brandschäden durch das offene Herdfeuer entstanden. Daher galt
die Sorge des Landesherrn dem Bau von Schornsteinen. Nach einem Reskript des
Herzoglichen Consistorium von 1.08.1729 waren in manchen Dorfpfarrhäusern noch
"hölzerne Rauchfänge" vorhanden. Diese sollten, wenn sie "noch
hinlänglich gegen Feuersgefahr gesichert seien, "mit Leimen (Lehm) vorerst
tüchtig verwahret werden. Möglichst alle Pfarrhäuser seien aber mit
gemauerten Schornsteinen zu versehen, die zweimal im Jahr gefegt werden mussten.
Geschah das nicht so musste der Pfarrer "ex propiis" den Schaden
ersetzen. Viele Pfarrer hätten diese Pflicht vernachlässigt, weil sie das
"wenige Reinigungsgelt" selbst zahlen mussten. Diese Ausgaben sollte
nun die Kirchenkasse übernehmen.
Ab
dem 08.10.1744 durfte kein Neubau nach einer Landesherrlichen Verordnung ohne
Schornstein errichtet werden. Im Jahre 1780 wurde vorgeschrieben, dass er aus
Mauersteinen aufgebührt werden musste, "lehmerne Schornsteine" zu
bauen wurde untersagt. Die Ansicht vieler, erlaubt seinen solche aus
getrockneten Lehmsteinen, sei falsch, genehmigt würden nur noch aus Barnsteinen
gemauerte.
Außer
den Strohdächern - über das Gebot, Ziegel zur Dachdeckung in den Ortschaften
zu nehmen, die in der N„he von Ziegeleien lagen, ist bereits gesprochen worden
- waren die in den Gärten der meisten Bauernhöfe stehenden Backöfen eine
Gefahrenquelle. Man suchte diese möglichst dadurch auszuschalten, dass der Bau
von Gemeinde-Backhäusern gefordert wurde. Nur dort durfte dann noch
gebacken
werden. Sofern die Backöfen der einzelnen Höfe "feuerfeste" waren,
durften sie wohl zum Obsttrocknen, aber nicht mehr zum Backen benutzt werden.
Feuergefährliche waren abzureissen.
2.4
Gründung der Landesbrandcasse
Am
18.07.1753 wurde die Landesbrandcasse gegründet, bei der alle Gebäude gegen
Feuerschäden versichert werden mussten. Durch diese sowohl dem Gemeinwohl als
auch dem Interesse jeden Hausbesitzers dienende Einrichtung sollte die Verarmung
durch Brandschäden verhütet werden. Doch scheint die Gewissheit, dass man nun
im Schadensfall gegen allzu große Einbusse an Hab und Gut versichert war, eine
gewisse Sorglosigkeit im Umgang mit dem Feuer Platz gegriffen zu haben.
Jedenfalls stellt ein herzogliches Reskript vom 07.01.1829 fest, dass seit
Einrichtung der "Brand- und Feuerversicherung die Angst vor dem Feuer und
die Vorsicht vermindert" sei. Seit einiger Zeit hat es im Lande "sehr
ungewöhnlich viele Feuersbrünste" gegeben, die z.T. aus Rache oder
Gewinnsucht verursacht seien. Demjenigen, der einen Brandstifter anzeigte,
wurden 100 Th. Belohnung zugesichert, sein Name würde nicht genannt werden. Im
Gottesdienst sollte über das Verwerfliche einer vorsätzlichen Brandstiftung
z.B. Über den Bibeltext" Des Gottlosen Lust ist Schaden zu Thun" (Sprüche
Salomonis XII V. 1-2) gepredigt werden.
2.5
Feuerwehrausstattungen im Amt Lichtenberg ab 1781
Erstaunlich
ist, mit welch geringem, ja primitiven Ger„t im Vergleich zur heutigen
Ausstattung unserer Dorffeuerwehren früher ein Feuer zu bekämpfen versucht
wurde. Feuerhaken, Feuerleitern, lederne und hanfene Feuereimer, die in langer
Kette von Hand zu Hand von der Wasserentnahmestelle zur Brandstätte
weitergereicht wurden, waren im letzen Viertel des 18. Jahrhunderts das einzige,
das
in den einzelnen Ortschaften zur Brandbekämpfung zur Verfügung stand. Im
ganzen Amt Lichtenberg gab es nach dem Amtsgeldregister von 1781/82 nur eine
einzige "Sprütze", die ihren Standort im Amt hatte. Zur Beschaffung
neuer Geräte hatte man eine "Feuerkasse" eingerichtet, in die jeder
Hochzeiter eine Gebühr einzuzahlen hatte: "Sprützen Geld: ein Ackermann
18 mgr, ein Halbspänner 12 mgr, ein Köter 9 mgr, ein H„usling 3 mgr, für
"Feuer Eymer": ein Ackermann 1 Th 6 mgr, ein Halbspänner 28 mgr, ein
Köter 14 mgr, ein Brinksitzer 10 mgr 4 pf, jeder H„usling ebenfalls 10 mgr 4
pf." 1801/02 war schon ein Fortschritt zu verzeichnen: die Zahl der
Spritzen ist auf 6 Stück angestiegen. Außer dem Amt hatten nun Lesse und
Barbecke je eine, Broistedt und Engelnstedt sowie Cramme und Barum je eine
Spritze gemeinsam. Die 6. Spritze stand in Hohenassel. Sie war aber nicht für
Hohenassel allein bestimmt, sondern gemeinsamer Besitz der Dörfer Westerlinde,
Hohenassel und Nordassel.
2.6
1810 Erste nachweisliche Feuerschutz in Berel
1810
ist im Brandversicherungsregister in Berel ein Gemeinde Spritzenhaus
eingetragen. (1770 war es noch nicht vorhanden.)
Folgendes
zitiert aus dem Protokollbuch der Gemeinde Berel:
Am
20.November 1850 öffentliche Sitzung des Gemeinderats in der Wohnung des
Gemeindevorstehers Bolm. Sodann wurde bemerkt, dass die Spritze sofort gereinigt
und geschmiert werden müsste. Gegen erklärt gab man dies einstimmig zu. Es gab
also in Berel, schon einen Feuerschutz, aber nicht in der von der
Landesregierung 1874 vorgeschriebenen Form.
2.7
Einhaltung der Verfügungen und ergänzende Vorschriften 1832
Die
bisher ergangenen Erlasse und Verfügungen über die Feuerverhütung und -bekämpfung
mussten lt. Verordnung vom 9.11.1778 "alle Jahr wenigstens vier Mal bei und
nach der Ernte, aber auch bei angehender Flachsarbeit alle 14 Tage" von der
Kanzel verlesen werden. Sie wurden 1838 in der "Allgemeinen Feuerordnung für
die Landgemeinden des Herzogthums Braunschweig" vom 15.10.1832
zusammengefasst. Jeder Hauswirt war verpflichtet, sich ein Exemplar der neuen
Ordnung zu beschaffen und "mit dem Inhalte sich bekannt zu machen".
Sie enthielt in den Bauvorschriften z.B. Bestimmungen über den Mindestabstand
von 6 - 10 zwischen benachbarten Gebäuden, über die Anlegung von zwei breiten
Zufahrtswegen auf jeden Hof, die Errichtung einer Brandmauer am Herd, eine 2
betragende Mindesthöhe des Schornsteins über dem Dachfirst, das Verbot einer
Dachdeckung aus "Strohdocken" und der Verwendung von
"Flechtwerk" aus Zweigen in den Fächern der Fachwerkhäuser. Die Räucherkammern
in den Bauernhäusern mussten eine Gipsfußboden haben, die Wände der Kammern
waren mit einer wenigstens 2 Zoll starken Lehmschicht zu übersetzen. Mit
offenem Licht oder glühenden Kohlen über den Hof zu gehen oder Räume zu
betreten, war ebenso verboten wie die Flachsarbeit bei offenem Licht, Spinnen
ausgenommen, und das Trocknen von Holz oder Flachs auf dem Ofen. Kinder sollten
nicht bei "Feuer und Licht" alleingelassen werden. Neben den bereits
angeführten Vorschriften über das Rauchen und über das zweimalige Fegen der
Schornsteine in jedem Jahr wurden Bestimmungen über das Bereitstellen von
Feuerlöschgeräten und Löschwasser in den Häusern erlassen. Feuer im Freien,
im Dorf oder in der Feldmark neben reifen Kornfeldern anzuzünden, war
untersagt. Für die Beachtung der Vorschriften durch jeden einzelnen
Hausbesitzer und für die Brauchbarkeit der Löschgeräte war der Ortsvorsteher
verantwortlich. Ihm zur Seite standen zwei Feuergeschworene, die zu unbestimmten
Zeiten zweimal im Jahr in den Häusern zu prüfen hatten, ob die für jeden Hof
vorgeschriebenen Geräte, nämlich ein Feuereimer, ein an einer langen Stange
befestigter Löschwisch und ein Wassertubben vor dem Haus vorhanden waren. Gab
es im Dorf eine Spritze, mussten ein Spritzenmeister und Rohrführer gewählt
werden. Die Spritze musste im März und im September eines jeden Jahres überprüft
werden. Zur Brandbekämpfung waren alle 16-60 jährigen Einwohner des Dorfes
verpflichtet, die weiblichen Geschlechts zum weiterreichen der Wassereimer.
Konnte das Feuer nicht eingedämmt werden, so war durch einen reitenden Boten
der vom Amte bestimmte Feuer-Kommissar zu benachrichtigen. Bei einem Brand im
Nachbarort erhielt die zuerst an der Brandstätte eintreffende Spritze 5-10 Th.,
der erste Wasserwagen 3-5 Th. Belohnung.
2.8
Gesetz zur Gründung der Freiwilligen Feuerwehren 1874
Die
Feuerordnung von 1832 wurde durch das "Gesetz das Feuerhülfswesen btr. vom
2.4.1874 abgelöst. Dabei hatte der Gesetzgeber sich vor allem das Ziel gesetzt,
durch eine straffe Organisation der zur Brandbekämpfung zur Verfügung
stehenden Kräfte eine wirksame Bekämpfung des Feuers zu ermöglichen. In
allen
Gemeinden mussten Pflichtfeuerwehren gebildet werden, wenn sich nicht genügend
Männer zur Aufstellung einer Freiwilligen Feuerwehr fanden. Die Wehren
bestanden aus der "einhergeritten Mannschaft", der die Bedienung der
Spritze, das Löschen und Retten oblag, und den
"Ordnungsmannschaften", die für das Fernhalten Unbefugter von der
Brandstelle, für die Wasserzuführung und für die Unterstützung der
Bedienungsmannschaft der Spritze zu sorgen hatten. Zur Feuerbekämpfung hatten
sich alle männlichen Einwohner im Alter
von 15-55 Jahren zu stellen, zur
"einhergeritten
Wehr" 6-8 % der männlichen Bevölkerung des Dorfes. Überall dort, wo sich
die angeordnete Mindestzahl zum Dienst in der letzten bereit erklärten, wurde
eine Freiwillige Feuerwehr gegründet. Diese konnte sich eigene Statuten und ein
Dienstreglement geben und den Hauptmann, den Spritzenmeister, den Rohr- und den
Zugführer selbst wählen. Vorschrift war, dass jährlich 6 Übungen abzuhalten
waren. Als Uniform trugen die Mannschaften dunkelgraue Röcke mit rotem
Stehkragen und einem 13 cm breiten Gürtel. Der heutige blaue Uniformrock, der
nach dem Preußischen Feuerhilfsgesetz v. 15.12.1933 bereits damals schon zur
Uniformierung der preußischen Feuerwehrleute gehörte, ist nach den
Gemeindeprotokollen erst im Jahre (1938? in Burgdorf) .... eingeführt worden.
Auf Anordnung der damaligen Reichsregierung musste auch im Braunschweigischen
Lande die alte graue Uniform nach 1936 mit der blauen mit polizeilichen
Dienstgradabzeichen vertauscht werden. Als Kopfbedeckung trugen die
Feuerwehrleute 1874 einen lackierten Helm von Blech oder Leder, die Steiger
einen Messinghelm. Außerdem waren die Mannschaftsführer durch besondere
Abzeichen an der Uniform kenntlich gemacht. Zu ihrer Ausrüstung gehörten eine
Axt, eine Leine und eine kleine Laterne. Die Ordnungsmannschaften waren nicht
uniformiert, sie trugen nur eine Armbinde. Als Ausrüstung, welche die Gemeinde,
wie auch die Uniformen, zu beschaffen hatte, war eine vierrädrige Kastenspritze
(Handdruckspritze) für 20 Mann Bedienung, mit 400 L/min. Leistung. 90 m
Druckschlauch, zwei Hakenleitern, 4 Hanfeimer und 2 große Äxte vorgeschrieben.
Die Spritze sollte 220 l in einer Minute 32 m weit spritzen können.
2.9
Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Berel 29.08.1874
Der
damalige Ortsvorsteher Schaper rief die Gemeinde zur Gründungsversammlung der
Freiwilligen Feuerwehr zusammen. Nach dem Protokoll waren 28 Mitglieder
erschienen, sie alle leisteten ihre Unterschrift zur Gründung der Freiwilligen
Feuerwehr. Fritz Ruthmann trat nach der ca. 1899 aufgeschriebenen Stammrolle als
Erster am 01.09.1874 ein. Die
Statuten der Feuerwehr trugen das Gültigkeitsdatum vom 17. Februar 1875.
Die
Suche
in der Braunschweigischen Landeszeitung nach dem Bericht zum Jubiläum 1899. In
Burgdorf war am 16.07.1899 Jubiläum.
Bei
der 25 Jahrfeier waren von den 28 Gründern schon 16 verstorben, weitere
14 hatten ihren Dienst quittiert, lediglich 4 Jubilare nahmen an dem Jubiläum
teil. Die Namen sind verloren gegangen. Es waren die zu Ehrenmitgliedern
des Korps ernannten, der ehemalige Zugführer Sonnemann und der
Obersteiger Bosse, sowie die Jubilare der Spritzenmeister Christian Bührich
und der Steiger Fritz Ruthmann, der im Jahre 1936 verstorben ist. Foto links :
Fritz Ruthmann, Mitbegründer
der Freiwilligen Feuerwehr Berel |
|
2.10
Statuten der freiwilligen Feuerwehr zu Berel vom 17.02.1875
§
1 Die freiwillige Feuerwehr besteht aus dreißig Mitgliedern. Unter die zahl
derselben kann jeder über 18 Jahre alte, unbescholtene Einwohner des Ortes
aufgenommen werden. Die Meldung zum Eintritt geschieht beim Zugführer, und hat
dieser der Feuerwehr Mitteilung davon zu machen. Wird binnen acht Tagen klein
Einspruch erhoben, so gilt der gemeldete als aufgenommen; andernfalls
entscheidet das Ehrengericht.
§
2 Die Mitgliedschaft endet entweder durch freiwilligen Austritt oder durch eine
Strafverfolgung des Ehrengerichts. Wer freiwillig ausscheiden will, hat dies
vier Wochen vorher dem Zugführer anzuzeigen, bleibt aber bis zum Ablaufe dieser
Kündigungsfrist noch zum Dienste in der freiwilligen Feuerwehr verpflichtet.
Das ausscheidende Mitglied verliert alle Ansprüche an die Kasse und sonstiges
Eigenthum der Feuerwehr, bleibt aber verpflichtet, die ihm gelieferten Uniforms-
und Ausrüstungsgegenstände in fehlerfreiem und reinlichem Zustande zurückzuliefern.
Von dem Austritte oder der Ausschließung eines Mitgliedes der freiwilligen
Feuerwehr hat der Zugführer dem Gemeindevorsteher sofort Anzeige zu machen.
§
3 Die freiwillige Feuerwehr zerfällt in drei Sectionen von je 10 Mann, von
denen je einer zum Spritzenmeister ausgebildet. An der Spitze der ganzen
freiwilligen Feuerwehr steht der Zugführer.
§
4 Organ der freiwilligen Feuerwehr
1.
Die Generalversammlung.
Dieselbe
besteht aus sämtlichen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr. Sie tritt regelmäßig
im Dezember zur etwaigen Neuwahl der Chargirten und Abnahme der Rechnung -
binnen drei Tagen nach jeder Feuersbrunst, wobei sie tätig gewesen, zur
Besprechung der dabei gemachten Erfahrungen und Abstellung etwa zu Tage
getretenen Mängel - und außerordentlich zusammen, so oft es der Zugführer für
erforderlich hält, oder mindestens acht Mitglieder der Feuerwehr es verlangen.
Sie entscheidet stets nach absoluter Stimmenmehrheit der Erschienenen; hat über
alle die ganze freiwillige Feuerwehr und deren Vermögen betreffende
Angelegenheiten namentlich auch über etwaige Abänderungen der Statuten zu
beschließen.
2.
Das Ehrengericht.
Dasselbe
besteht unter dem Vorsitze des Zugführers aus diesem, den drei Spritzenmeistern
und drei von der Generalversammlung gewählten sonstigen Mitgliedern, also
sieben Personen, und hat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden:
a.
Über die beanstandete Aufnahme neu sich meldender Mitglieder
b:
Über Streitsachen unter den Mitgliedern und
c:
Über Ordnungswidrigkeiten im Dienste.
Die
Entscheidungen des Ehrengerichts, welche in jedem Falle der freiwilligen
Feuerwehr bekannt gemacht werden, gehen entweder auf Verweis, oder auf
Geldstrafe nicht unter 50 Pfennig und nicht über 3 Reichsmark, oder auf Ausschluss aus der freiwilligen
Feuerwehr.
3.
Vorstand
Derselbe
besteht unter dem Vorsitze des Zugführers aus den Spritzenmeistern und dem
Kassen- und Schriftführer, welcher letzterer zugleich Spritzenmeister sein
kann, hat die laufenden Geschäfte der freiwilligen Feuerwehr zu besorgen und
die Beschlüsse der Generalversammlung vorzubereiten und auszuführen.
§
5 Von den Chargirten insbesondere.
Die
Chargirten werden sämtlich regelmäßig im Dezember auf die Dauer von zwei
Jahren gewählt, doch ist Wiederwahl ebensowohl, wie auch Ablehnung der Wahl auf
eine gleiche Dauer, wie jemand bis dahin die betreffende Chrage bekleidet hat,
zulässig. der Zugführer führt das Oberkommando der freiwilligen Feuerwehr;
beruft die Generalversammlung, das Ehrengericht und den Vorstand; leitet deren
Versammlungen; hat für das gehörige Eingewiesen jedes einzelnen Mannes Sorge
zu tragen und jährlich mindestens sechs Übungen mit der Feuerwehr abzuhalten;
von einer solchen, falls auch die Ordnungsmannschaft daran Theil nimmt, den
Bezirkshauptmann zuvor in Kenntnis zu setzen; verfügt die Statuten mäßige
Strafen wegen verspäteten Erscheinens oder unentschuldigten Fehlens bei Bränden
oder Uebungen oder sonst remandirten Dienstleistungen, unterzeichnet Namens der
freiwilligen Feuerwehr und weist etwaige Rechnungen zur Zahlung auf die Kasse
an. Derselbe hat ferner ein stets vollständiges Verzeichnis über die
Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr und über die ihm von der Gemeinde überwiesenen
und unter die Mannschaft auftheilten Uniformierungs- und Ausrüstungsgegenstände
zu führen, ist für deren Instandhaltung und deren Vorhandensein verantwortlich
und hat etwa nöthige Ergänzungen bei der Gemeinde zu beantragen. In
Behinderungsfällen wird er von den Spritzenmeistern in der im Voraus zu
bestimmenden Reihenfolge vertreten. Die Spritzenmeister haben insbesondere
darauf ihr Augenmerk zu richten, dass die Spritze und alle deren Zubehörungen,
namentlich auch die Schläuche, stets in ordentlichen und reinlichem Zustande
sich befinden; haben ihre Versionen nach Anleitung des Zugführers zu remendiren,
aber gleich der übrigen Mannschaft der Spritze mit zu arbeiten. Der Kassen- und
Schriftführer vereinnahmt und verausgabt die Gelder der freiwilligen Feuerwehr
auf schriftliche Anweisung des Zugführers und legt in der regelmäßigen
Generalversammlung im Dezember
jeden
Jahres Rechnung ab. Er hat außerdem in den Sitzungen der Generalversammlungen
des Ehrengerichts und des Vorstandes das Protokoll zu führen und
sich sonstigen schriftlichen Arbeiten für die freiwillige Feuerwehr zu
unterziehen.
§
6 Von den Steigern insbesondere.
Bei
Bildung der freiwilligen Feuerwehr werden zu Steigern vom Zugführer diejenigen
Mitglieder derselben ernannt, welche diesem nach ihrem Berufe und ihrer Körpergewandtheit
die passendsten zu sein scheinen. Später kann nur Steiger werden, wer zuvor als
Spritzenmann vollständig ausgebildet ist und sodann vor den Chargirten seine
Befähigung zum Steiger nachgewiesen hat.
§
7 Kasse und Kassenbeiträge
In
die Kasse der freiwilligen Feuerwehr fließen die Strafgelder, etwaige Prämien
und Geschenke und die Beiträge der Mitglieder. Aus derselben werden alle
diejenigen Ausgaben bestritten, welche
die
Generalversammlung der freiwilligen Feuerwehr im Einzelfalle oder im für alle
Male beschließt.
§
8 Uniform und Geräthe
Die
Uniformstücke und Geräthe der freiwilligen Feuerwehr, so weit sie aus den
Mitteln der Gemeinde bezahlt sind, bleiben deren Eigenthum; und im Falle einer
Auflösung der freiwilligen Feuerwehr geht auch deren etwa vorhandenes sonstiges
Eigenthum auf die Gemeinde über. Die Uniformen und Geräthe müssen stets
reinlich und in gutem brauchbaren Zustande erhalten, dürfen außerdienstlich
nicht benutzt werden und sind von dem Einzelnen bei etwaigen Ausscheiden in
gutem Zustande zurückzugeben. Wer aber dergleichen Effekten schuldhaft verliert
oder entwertet, hat den Wert durch Einzahlung des vom Zugführer
festzustellenden Betrag zu erstatten.
§
9 Dienstvorschriften
1.
Ein Jeder hat sich mit der Spritze und den sonstigen Geräthen der freiwilligen
Feuerwehr nach Kräften vertraut zu machen und bei Erlernung der nöthigen
Handgriffe den größten Fleiß aufzuwenden.
2.
Nach seiner Uebung oder einer Feuersbrunst sind die sämtlichen Geräthschaften
spätestens binnen 24 Stunden auf Anordnung des Zugführers durch die dazu
remandirten Mannschaft zu reinigen und in Stand zu setzen.
3.
Zu den angesetzten Uebungen oder Dienstleistungen hat Jeder pünktlich zu
erscheinen. Als Entschuldigung wegen Fehlens gelten nur Krankheit, Abwesenheit
und ausnahmsweise überhöhte Berufsgeschäfte, doch gilt in der Regel derjenige
nur als entschuldigt, der seine Behinderung vorher dem Zugführer angezeigt hat.
4.
Besondere Sorgfalt hat jeder auf die Schonung und Reinlichkeit der Geräthe,
Ausrüstungsgegenstände und Uniformstücke zu verwenden und jeden in dieser
Beziehung bemerkten Mangel dem Zugführer sofort anzuzeigen.
5.
Ein Jeder hat sich im Dienste militärischer Pünktlichkeit, Disziplin und Ruhe
zu befleißigen ist dem Chargirten zum unbedingten Gehorsam verpflichtet und hat
den ihm angewiesenen Posten, solange derselbe nicht unhaltbar wird, ohne
Erlaubnis zu verlassen.
6.
Bei Feueralarm hat sich Jeder möglichst rasch zum Spritzenhaus oder, falls die
Brandstätte seiner Wohnung bedeutend n„her, direkt zu dieser zu begeben.
7.
Das Tabakrauchen im Dienste ist nur nach ertheilter Erlaubnis des Zugführers
gestattet und wenn diese wieder zurückgezogen, oder nach dem Kommando
"Achtung" sofort wieder einzustellen.
8.
Das Schreien, Lärmen und Singen ist im Dienste unbedingt nach dem Kommando
"Achtung" auch das Sprechen verboten.
9.
Lebensmittel und Getränke, welche beim Dienste der freiwilligen Feuerwehr
zugestellt werden sollten, dürfen nur mit Erlaubnis des Zugführers angenommen
und müssen nach dessen Anweisung vertheilt werden. Aneignung geförderter oder
geretteter Lebensmittel ist, selbst im Falle der Erschöpfung aufs
entschiedenste untersagt.
$
10 Strafbestimmungen
Es
verfällt in eine Geldstrafe von
a)
20 Pfennig, wer bei einer angesetzten Uebung oder remmandierten Dienstleistung
unentschuldigt länger als 10 Minuten nach der angesetzten Zeit erscheint.
b)
50 Pfennig, wer bei einer Uebung oder remmandirten Dienstleistung unentschuldigt
gar nicht erscheint.
c)
1 Reichsmark, wer bei einer Feuersbrunst unentschuldigt später als 10 Minuten,
nachdem die Spritze auf dem Brandplatze eingetroffen ist, erscheint.
d)
2 Reichsmark, wer bei einer Feuersbrunst unentschuldigt gar nicht erscheint.
Über
alle übrigen Ordnungswidrigkeiten im Dienste entscheidet mit freiem Ermessen
wegen der Strafart und des Strafmasses das Ehrengericht.
Berel,
den 17ten Februar 1875
2.11
Feuerwehreinsätze - Brände ab 1874
Geräteanschaffungen.
Aus der
Erinnerungszeit von Richard Uhte bzw. Protokollbuch, Feuerwehrchronik Lesse, aus
der Bereler Dorfchronik von 1978, Berichte des Brandmeisters.
......1889
Feuerspritze 1400 Mark.
Handschriftliche Notiz
......1906
Schäfer Lotze heute Elisabeth Böttger Blitzeinschlag links von der Haustür,
Zimmer war zerstört.
vor...1908
Blitzeinschlag bei Otto Uthe, wurde mit Eimern selbst gelöscht.
Sparren mussten ausgetauscht werden.
...06.1915
Stellung von Ordnungsmannschaften, als Ersatz für die eingezogenen Kameraden,
laut Verordnung der Herzoglichen Kreisdirektion.
......1917
Fritz Peters Dach brannte. (Sohn Wilhelm Peters)
......1922
Berel gehört zum Feuerwehrbezirk 33 zusammen mit Lesse, Burgdorf und Nordassel.
Heinrich Ehlers aus Lesse wird Bezirkshauptmann. Der Keisbranddirektor heißt
Schuch.
......1927
Feuer in Lichtenberg
......1927?
brannte es bei Albert Engler
ca....1928/9
....... Uthe in Lesse brannte es
......1929?
brannte es zum zweiten Mal innerhalb von 2 Jahren bei Albert Engler
......19..
Blitzeinschlag in Lindes Scheune in Lesse
......1931/32
zweimal gab es Strohdiemenbraende bei Sonnemann im Siekfeld. Der Täter hieß
Kreinecker.
08.01.1931
Brand bei Familie Schmidt in Lesse.
02.01.1935
Berel erhält erste Magirus-Motor-Spritze für
3565 RM.
......1935
kurz nach der Anschaffung der ersten Motorspritze fand ein Motorbrand in dem
damaligen Kreidewerk statt. Die Hilfe wurde dermaßen gestaltet, dass sämtliche
Bauern ihre Jauchewagen zur Verfügung stellten, die Jauchewagen wurden mit der
Kreiselpumpe am Brunnen gefüllt und dann mit der Handdruckspritze wieder
entpumpt um den Brandherd zu löschen.
......1935
Blitzeinschlag bei Schuster Bock. (heute Bettin) Das halbe Dach war zerstört.
Die FFW Lesse und Berel hatten vorher ein Wettspritzen ausgetragen und saßen
bei Peters auf dem Saal ......
......1939
bei Heinrich Möller brannte es. - Zwetschgenmuskochen-
um....1939
Scheinwerfer standen in der Bereler Feldmark, weil selten ein Angriff kam,
wurden sie dann aber wieder verlegt.
ca....1939
Auf Iser's Land schlug Flakblindgänger ein. Die Feuerwehr suchte die
Einschlagstelle(n), kennzeichnete die Plätze. Die Beseitigung wurde durch
den entsprechenden
Kampfmittelbeseitigungsdienst vorgenommen.
...09.1939
Sonder-Dienstbefehl: Die Feuersicherheit des Ortes ist auf jeden Fall
sicherzustellen, ferner: "In den ländlichen Gemeinden sind mindestens 2 Löschgruppen
bereitzustellen ... bei Ausfällen .. sind die Lücken umgehend aufzufüllen.
die dazu erforderlichen Personen sind aus folgenden Reserven zu ziehen, u.a.
Mitglieder der Altersabteilung, aus den sog. Ordnungsmannschaften, aus dem
Luftschutzdienst und aus der HJ."
...........1940
82 x Luftalarme in Braunschweig
26.04.1941
Wehr rückt nach Burgdorf aus.
38 x Luftalarm in BS.
09.11.1942
abends 9 Uhr. Günther Diestel, Edmund Hagemann, Walter
Bührich,
Bruno und Otto Hoffmeister waren aus Berel in Nordassel im Einsatz. Die Alliierten
hatten mit Brandbomben 5 Höfe und die Kirche mit Feuer überzogen.
Mit Strahlrohren wurden Brandnester im Korn gelöscht. Das restliche Korn wurde
in die Feldwege gefahren. Der Sicherheits- und Hilfsdienst kam dazu aus
Braunschweig. - Heute Technische Hilfswerk. -
Bei Funke wurde das Haus mit Jauche
gelöscht.
Wasser war nicht genug mehr verfügbar. Es lag von Burgdorf eine Schlauchleitung
nach Nordassel. Bei Karl Jordan steckte eine Brandbombe in der Decke. ca. 60 cm
lang und 6-7 cm Sechseck. Eine Wasserwanne wurde unter die Bombe gestellt und
dann herausgeschlagen. De ole Jordan hat datau gesecht:" Jungs, lat dat
sien, de explodeiert noch." Zahlreiche
Brandbomben waren noch in den Gärten eingeschlagen und steckten in der Erde.
1942 Die
Feuerwehren wurden durch neue Verfügungen des Feuerlöschwesens und per Gesetz
vom 1.Februar der SS- und Polizeigerichtsbarkeit unterstellt. Alle
Feuerwehrkameraden mussten vereidigt werden.
23 x Luftalarm in BS.
1943 wurden
Strafgelder für unentschuldigtes Fehlen mit 5 dann 20 RM festgesetzt.
.......1944
Bomben fallen zwischen Klein Berel und dem Bereler Berg.
Ostern 1944
ein amerikanisches Flugzeug wird abgeschossen. Die Besatzung sprang mit
Fallschirmen ab. Ein Pilot wurde von einem Bereler festgenommen.
......1944
mehrfache tagelange Einsätze bei Bombenangriffen in
Braunschweig. - Salzdahlum und Groß Denkte im Schafstall. 27
Amerikanische Bombenangriffe am Tage und Britische Bombenangriffe in der Nacht
wurden gezählt.
31.03.1945
amerikanischer Großangriff auf Braunschweig. Stadt brannte so hell, dass man
nachts in Berel noch Geld zählen konnte.
Woche vor
Ostern 1945 Luftkämpfe. Zusatztank fiel auf das Scheunendach von Edgar Vornkahl.
Aus dem rissigen Tank wurde das Benzin mit Gefäßen aufgefangen und als
Kriegsbeute mitgenommen. Ein leerer Zusatztank fiel auf den Acker von Hagemann
52.
Am Abend bevor die Amerikaner in Berel einzogen wurde das Gästehaus in
Lebenstedt zerstört. Bombenabwurf auf den Bahnhof, Öllager und die HG in
Osterlinde.
......1945
Ein deutsches Flugzeug griff die Amerikaner in Berel mit Maschinengewehrfeuer
an, nachdem es auch die Fahrzeugkolonne nach Nettlingen angriff, wurde es dort
abgeschossen.
10.04.1945
Richard Geldmacher sen. und Walter Bührich wurden sofort geholt und mussten auf
dem Kühler der Jeeps vorweg durch das Dorf fahren. Auf der Milchbank bei
Vornkahl saßen 2 amerikanische Offiziere. Bei „Nante“ - Ferdinand Hagemann
mussten die Waffen, Photoapparate abgegeben werden. Robert Cleve wurde fast
erschossen, er war trotz Ausgangssperre zum Futterholen losgefahren. Walter Bührich
kam nach drei Tagen wieder nach Hause,
Jetzt war
die amerikanische Militär-Regierung zuständig:
Aus einer der ersten Dienstvorschriften hier kurz ein Auszug: "Von
nun an unterstehen Sie nicht mehr der Aufsicht der Deutschen Polizei
... Sie
haben sofort alle nationalsozialistischen Lehren ... zu beseitigen". Als äußeres
Zeichen war es nun Vorschrift, an den Löschfahrzeugen und auf den Schutzhelmen
der Feuerwehr folgenden Schriftzug anzubringen: Civil
Fire Service Feuerwehr
12/13.12.1949
brannte bei Johns. Hotopp hatte den Raum als Tischlerwerkstatt in der Sackstraße
gepachtet. Heute Sepp Klein. In der Nacht war Hermann Bock * 1876
gestorben. Der leere Sarg wurde vor den Flammen gerettet. Es lag Schnee
und war unter - 10 Grad kalt.
......1952 rückte
die Wehr nach Burgdorf aus
......1952
brannte es beim Tischlermeister Hotopp, die Wehr wurde nicht eingesetzt.
......1952
brannte es bei Herrn Karl auch hier wurde die Wehr nicht eingesetzt. Die
Landwirte u.a. auch Richard Becker fuhren mit den Jauchewagen Wasser zum
......1953
brannte bei Feuerhahn der Zähler. Mit einem Eimer Wasser!! hatte man den Brand
selbst gelöscht, die Ortsteilsicherung löste durch den erfolgten Kurzschluss
aus, der Brand verlöschte. Den möglichen elektrischen Schlag hatte "der Löscher"
nicht bedacht. Die Feuerwehr kam nicht mehr zum Einsatz, sie übte
......1957?
Bei Sonnemann hatte ein Bulle gewaltsam den Stall verlassen und geriet, von
Neugierde getrieben, hinter das Wohnhaus, drehte sich auf einem mit morschen
Bohlen abgedeckten alten Brunnen, brach ein und rutschte mit dem Hinterteil
zuerst hinein. Hier wurde umgekehrt verfahren man pumpte Wasser in den Brunnen,
wodurch der Bulle wieder höher herauf kam. Stricke wurden um die Hörner
gebunden und mit Hebewerkzeugen holte ihn die inzwischen eingetroffene Feuerwehr
der Stadt Salzgitter wieder heraus. Als
Kind durfte man nur vom fernen Straßenrand dem Schauspiel zusehen, ich kann
mich noch heute an das Brüllen des Bullen aus dem Brunnen erinnern, der
offensichtlich Angst hatte. Nach anfänglichem Schreck und etwas Schütteln
torkelte er dann davon. Da das Tier doch unterkühlt war, wurde es geschlachtet.
20.05.1958
Richard Uthe s Scheune brannte
......1959
bei Hermann Iser in Lesse
......1958
um Mitternacht Großbrand bei Pommerehne in Hohenassel bei -19 Grad musste gelöscht
werden. Einem Feuerwehrmann froren die Stiefel vom Spitzwasser auf dem Dach
fest. Die eingefrorenen Schläuche wurden später in den Kuhställen und in der
Zuckerfabrik wieder aufgetaut.
01.05.1968
brannte es im Stall von Ackermann Meier`s Arbeiterhaus.
ca... 1969
Blitzeinschlag bei Karl Pommerehne und Hermann Bock Nur
......19..
....... in der Siedlung in Nordassel
......1972/4
Bodo Klose Küchenbrand
ca....1974
Blitzeinschlag bei Schneider Rödiger's Schornstein.
......1974
die üblichen Müllhaldenbrände in der Bereler Steinkuhle, die von Zeit zu Zeit
entstanden, im Sommer Selbstentzündung oder Brandstiftung.
9.-15.08.1975
Heidebrände Günter Diestel wurde
deshalb mit einer
......1978 Kühlschrank
brennt bei Familie Raabe
......1979
kein Brandeinsatz
......1981
keine ernsthaften Einsätze
......1982
kein Brandeinsatz
......1985
nur eine Funkalarmübung
......19..
Das Strohfeuer stellte sich als Kartoffelstroh heraus.
Ab 1986 sind
in Berel die Brand- u. Hilfeleistungsberichte gesammelt.
07.02.1986
18.08 Uhr Schornsteinbrand bei Großmann
10 Mann
27.02.1986
13.45 Uhr Wohnraumheizung bei Hasenfus außer Kontrolle. 13 Mann.
Unterflurhydrant war verschneit und durch die Kälte zugefroren. Als die
Feuerwehr weg war brannte 30 Minuten später die Gastherme durch, ein zweiter
Einsatz am gleichen Tag.
27.02.1986
18.45 Uhr Wohnraumheizung außer Kontrolle. 17 Mann
......1986
Irma Sievers >
kleiner Einsatz
17.04.1988
Osterfeuer war angesteckt
02.06.1987
um 6.08 Uhr Vornkahl, Specken 3: Mieter Günter Großmann
27.09.1992
16.18 Uhr Strohdieme von Hans-Heinrich Löhr
01.01.1993
01.30 Uhr Auto Typ Golf brannte völlig aus. Aus dem
Auto wurde vorher schon mal eine Scheibe eingeschlagen, Reifen zerstochen und
das Autoradio gestohlen.
17 Mann.
30.07.1993
Blinder Alarm bei Willi Vasterling.
2.12
Hilfeleistungsberichte:
20.08.1989
17.25 Uhr Polizeianruf aus Salzgitter: Autobesitzer
hatte im Wald ca. 3 Liter Öl einfach abgelassen und in den
Waldboden versichern lassen. ca. 0,5 - 1 cbm Erdreich wurde ausgehoben
und in die Abfallbeseitigungsanlage Bornum angeliefert.
20.05.1991
Baumbrand an der Sange 17.30 Uhr
20.08.1992
23.01 Uhr Drei kleine Äste auf der Straße nach Groß Himstedt von der Straße
L 474 entfernt.
11.10.1992
15.55 PKW Unfall an der Nordasseler Abzweigung von der Nettlinger Straße. Ein
Hund wurde durch den Unfall getötet. Verletzte Personen waren bei Ankunft schon
abtransportiert. 2 PKW mit Sachschaden. Ausgelaufenes Benzin aufgefangen und
Straße abgestreut.
16.02.1993
11.55 300 Meter lange Ölspur vom Dorfgemeinschaftshaus Richtung Nettlingen mit
Ölbindemittel abgedeckt.
15.08.1993
Verkehrsunfall: Ursula Klaus auf Straße nach Himstedt. Fahrer verletzt, Auto
Totalschaden.
14.09.1993 Für
das Unfallopfer Manfred Tiesler wird die Erstversorgung auf der Straße nach
Burgdorf durchgeführt, bevor
der benachrichtigte Notarztwagen kam.
08.08.1994
Baustelle Meier Gartenstraße. Betonmischfahrzeug hat Motorschaden.
Oel war ausgelaufen und 1 m3 Wasser zur Reinigung des
Betonbehälters wurde zugeführt. 6 Mann von
17.30 - 18.25 Uhr.