Abschrift des Recess der General-und Spezial Theilung in
der Feldmark Berel durch Rudolf Bembenneck Berel ab August 2005 - ………( wird
fortgeführt). Am Ende einer Seite hat man damals die ersten Zeichen des
nachfoldenden Textes der Folgeseite als Sicherheit gegen Fälschungen
hinzugefügt.
Im Original die Titelseite
Für
Die Gemeinde Berel
No 492
Im Original die Seite 2
die
der Feldmark
Betreffend
-----------------------
Im Original die Seite 3
F.F. Inhalts = Verzeichnis fols
Einleitung 1
1 Zweck der Auseinandersetzung 17
2 Bestandtheile des Dorfs Berel 17‘
3 Bezeichnung der Feldmarks = und Communion =
Verhältnisse, wie sie wie sie vor der Auseinandersetzung bestanden 18
4 Vermeßung und Breitirung 24‘
5 Ausgleichungsgrundsätze 26
6 Auseinandersetzung der Generalintereßenten 26‘
7 Feststellung der Theilnahme = Verhältniße und der Theilungsgrundsätze in
Beziehung auf die Special = Separation 27‘
8 Besondere Regulierungen und Ausgleichungen welche auf die Theilungsmaße
Und das Sollhaben der Interessenten von Einfluß sind. 33‘
9 Nachweisung der Theilungsmaße 40
10 Terrain zu Wegen, Gräben und sonstigen gemeinschaftlichen Anlagen 45‘
11 Vom Sollhaben „
12 Von der Plananweisung 51‘
13 Tabellarische Aufstellung des Plans 52
14 Recapitulation der Abfindungen 118
Es folgt im Original die Seite 15 des Inhaltsverzeichnisses
F.F. fol.
15 Nähere Bezeichnung der neuen Anlagen 125‘
16 Grenzbeschreibung 132‘
17 Erste Instandsetzung und fernere Unterhaltung der neuen Anlagen „
18 Benutzung der neuen Anlagen 133‘
19 Benutzung der Pfarrwittwenthumsgrundstücke während der Vakanz 137
20 Einkünfte der Gemeindecaße „
21 Pertinenzqualität der Abfindungsstücke 138
22 Erwerbung von Servituten (Dienstbarkeiten) 138‘
23 Einfriedigung der Abfindungen „
24 Beschaffung der Vorfluth 139‘
25 Besonder Capitalentschädigungen der Intereßenten „
26 Repartition des Ablösungscapitals in betreff der Schäfereiaufhebung 140‘
27 Repartition des Entschädigungs = Capitals wegen der Samenviehhaltung 142‘
28 Repartition des Ablösungs= capitals für die der Hammelherde der Domaine
Lichtenberg zustehende Strohprägstation 144‘
29 Repartition des Ablösungscapitals wegen der Pfarrdienste 145‘
Es folgt im Original die Seite 30 des Inhaltsverzeichnisses
F.F. fol.
30 Düngungs = und sonstige Ausgleichungen 146‘
31 Ausgleichungg wegen der Pacht = und Altentheils = Verhältniße 147
32 Publication des Theilungs = Plans „
33 Feststellung des Feldmarks = Verbandes „
34 Ausführungstermin 147‘
35 Kostenpunkt 149
Schluß 152
______________
Zu wißen sei hiermit,
daß,
nachdem die von der Gemeinheit Berel unterm 5. Juli 1847 beantragte General = und Spezial = Auseinandersetzung unter commißarischer Leitung des Landes = Oeconomie = Commißarius Forke zu Braunschweig ausgeführt worden, hier, über auf Grund der gepflogenen Verhandlungen der nachstehende
Recess
Zwischen
I, den General = Separations = Intereßenten
A, der Gemeinheit Berel
Halbspänner, jetzigen Altvater Christoph Sonnemann No ass 7/34
Kothsaßen, jetzigen Altvater Carl Schaper No ass. 4 und
Brinksitzer Julius Schaper No ass. 70
(Die Folge der Seiten ist so aufgebaut, das in der letzten Reihe die ersten Zeichen der Folgenden Seite geschrieben sind. Hier sind es die Buchstaben >> Le
Im Original folgt die Seite:
Legitimiert durch Syndikate vom 5. Juli 1847, 4. April 1856, ebs. April 1860,
28. August 1862, 11. Januar 1863 und 5. Mai und 21. September 1865.
B. der herzoglichen Cammer Direktion der Domäne zu Braunschweig, wegen der Cammerschaferei zu Berel und des herzoglichen Domänenamtes zu Lichtenberg.
vertreten durch den Cammerrath von Cramm, legitimiert durch Vollmacht vom 12.
September 1865,
C, der Gemeinheit Nordahsel,
Vertreten durch die erwählten Syndiken
Ackermann Johann Heinrich Lickefett No ass 1,
Kothsaßen Johann Heinrich Rudolph Löhr No ass 7/8 und
legitimiert durch Syndikat vom 4. Juli 1849,
A, zu Berel:
1, den geistlichen Instituten
a, der Kirche
b, „ Pfarre No ass 10,
c, dem Pfarrwittwenthume und
d,
d, der Schule No ass. 27
vertreten durch den Mandanten der herzoglichen Consistorei, Pastor Gittner
zu Berel
legitimiert durch Vollmacht vom 3. Mai 1854
2, dem Ackermann Heinrich Bolm
als rechtmäßigen Inhaber des Ackerhofes No ass 2, legitimiert durch Testament
vom 28 November 1842
3, dem Ackermann Johann Heinrich Christian Theodor Meyer
als rechtmäßigen Inhaber des Ackerhofes No ass 75 und des Halbspännerhofs
No ass 32,
wegen des ersten Hofes mit Zustimmung seiner Ehefrau Johanna Caroline
Henriette geborene Meyer
legitimiert durch Attest des herzoglichen Amtsgerichts Salder vom
11 Dezember 1861
4, den Erben des Halbspänners Johann Carl Meier , als
A, deßen Wittwe, Johanne Christine Dorothee, geborene Meier
B, deßen Kindern
Jo,
Johanne Sophie Henriette,
Dorothee, Caroline Henriette,
Ferdinand Christian,
Heinrich Christian Theodor,
Johanne Christiane Caroline, geboren den 12. August 1850,
die Letzte bevormundet durch deren genannte Mutter,
als rechtmäßige Inhaber des Halbspännerhohs No ass 5,
legitimiert durch Ehestiftung und Hofabtretungscontract vom
7. Juni, bestätigt den 29, September 1834, sowie die Vormünderin
als solche durch Tutorium (Vormundschaft) vom 24. April 1854,
5, dem Halbspänner Johann Heinrich Iser als rechtmäßiger Inhaber des
Halbspännerhofes No ass 6
legitimiert durch Ehestiftung und Erbfolgevertrag vom 8,
bestätigt den 9, Dezember 1834,
6, dem Halbspänner Heinrich Sonnemann, als rechtmäßiger Inhaber des
Halbspännerhofes No ass 7und des Kothhofes No ass 34
le,
legitimiert durch Ehestiftung und Hofabtretungscontract
vom 22. Juni 1825 und Lehns = Allodifivations = Receß
No 212, bestätigt am 29, Oktober 1841,
10, dem Kothsaßen Heinrich Christoph Theodor Hübotter,
als rechtmäßiger Inhaber des Kothhofs No ass 11
legitimiert durch Kaufcontract vom 30, August 1854;
11, dem Kothsaßen Jochen Carl Heinrich Friedrich Himstedt
als rechtmäßiger Inhaber des Kothhofs No ass, 12
legitimiert durch Hofverlaß, Contract vom 19. September,
eingetragen den 19, September, eingetragen den 28,
Oktober 1859,
12, dem Kothsaßen Friedrich Bührig
als rechtmäßiger Inhaber der Kothhöfe N0 ass, 14 und 15 und des
Halbkothhofes No ass 74, wegen des letztern Hofes unter
Zustimmung seiner Ehefrau, Dorothee geborene Vasterling,
le
legitimiert durch Hofverlaß und Ehecontract vom 5, eingetragen
am 11, Juni 1862,
13, der Ehefrau des Kothsaßen Ludwig Heinemann zu Kl. Lafferde, Anne
Dorothee Heriette geborene Brandes,
als rechtmäßige Inhaberin der Kothhofes No ass 17,
legitimiert durch Attest des herzoglichen Amtsgerichts Salder
vom 15, Dezember 1859
14, dem Kothsaßen Johann Heinrich Friedrich Meier als rechtmäßiger
Inhaber des Kothhofes No ass 21,
legitimiert durch amtsgerichtliche Bekanntmachung vom
4, August 1863,
15, dem Kothsaßen Johann Heinrich Bührig als rechtmäßiger Inhaber
der Kothhöfe No ass 22 und 47 und eines Antheiles von 8/24
an den Bührigschen Lehngrundstücken,
legimitiert durch Hofabtretungscontracte vom 15, April,
eingetragen am 22, August 1854, und vom 7, Juni eingetra=
gen
gen den 5, Oktober 1855 und Lehns Allodifinationsreceß No 212
bestätigt am 29, Oktober 1841,
16, den Erben des Kothsaßen Julius Bührig als
A, dessen Wittwe Henriette geb, Kreihe
B, „ Kindern
a, Jochen Heinrich Christian
b, Carl Heinrich Christian Julius
c, Friederike Dorothee Henriette
Geschwister Bührig,
als rechtmäßige Inhaber des Kothhofs No ass, 25,
legitimiert durch Ehestiftung und Hofübergabecontract
vom 3/6 März 1829
17, dem Kothsaßen Christian Schaper
als rechtmäßiger Inhaber der Kothhöfe No ass. 30 und 43,
legitimiert durch amtliches Attest vom 20 April 1841 und
Kaufcontract vom 27 August 1825,
wegen des Hofes No ass, 30 unter Zustimmung seines Sohnes
Johann Christian Schaper
18, dem Kothsaßen Johann Heinrich Christian
Va
Vasterling als rechtmäßiger Inhaber des Kothhofes No ass, 31,
legitimiert durch amtsgerichtliche Bekanntmachung vom 29, April
1864,
19, dem Kothsaßen Christian Sievers,
als rechtmäßiger Inhaber des Kothhofes No, ass 36
legitimiert durch amtsgerichtliche Bekanntmachung vom
28, November 1864,
20, dem Kothsaßen Christian Ulrich
als rechtmäßiger Inhaber des Kothhofes No, ass 41,
legitimiert durch Hof = und Eheverschreibung vom 1,
bestätigt den 3, November 1849,
21, dem Kothsaßen Heinrich Schaper
als rechtmäßiger Inhaber des Kothhofes No, ass, 42,
legitimiert durch Hofverlaß = Vertrag vom 5, Mai 1860,
eingetragen codem,
22, dem Kothsaßen Johann Christian Ludwig Oelkers
als rechtmäßiger Inhaber des Kothhofes No, ass, 45,
le
legitimiert durch amtliches Attest vom 20, April 1841,
23, dem Kothsaßen Christian Heinrich Friedrich Johns
als rechtmäßiger Inhaber des Kothhofs No ass, 46
legitimiert durch Kaufcontract vom 29, Luli, eingetragen den 11,
September 1854,
24, dem Kothsaßen Johann Tiemann
als rechtmäßiger Inhaber des Kothhofs N0, ass, 49
legitimiert durch Kaufcontract vom 2, April, eigentragen
den 20, Juni 1853
25, dem Kothsaßen Friedrich Hagemann
als rechtmäßigen Inhaber des Kothhofs No, ass, 52,
legitimiert durch amtsgerichtliche Bekanntmachung vom
1, September 1864,
26, dem Kothsaßen Johann Heinrich Schaper
als rechtmäßiger Inhaber des Kothofs No, ass, 53,
legitimiert durch Hofabtretungsvertrag vom 3,
eingetragen am 4, April 1856,
27,
27, dem Kothsaßen Christian Lehne,
als rechtmäßiger Inhaber des Kothhofs No, ass, 54,
legitimiert durch Hofverlaß = Contract vom 25, eigetragen
am 31, Juki 1962,
28, dem Kothsaßen Johann Heinrich Christoph Friedrich Vasterling
als rechtmäßiger Inhaber des Kothhöfe No,ass, 55 und 64,
legitimiert durch Ehevertrag, aufgenommen und eingetragen
am 20, April 1861,
29, den Erben des Kothsaßen Carl Heinrich Bock, als
A, deßen Wittwe, Sophie geb Oelkers
B, „ minorennen Kindern:
a, Carl Heinrich Wilhelm
b, Christine Henriette Sophie
c, Johanna Jukiane Henriette Caroline
d, Christine Henriette und
e, Heinrich Friedrich Theodor,
Geschwister Bock
Bevormundet laut Tutoriums vom 28, März 1854 durch den Kothsaßen
Friedrich Bührig
Als rechtmäßige Inhaber des Kothhofes
No
No, ass, 59,
legitimiert durch amtliches Attestvom 20, April 1841,
30, dem Kothsaßen Johann Heinrich Burgdorf
als rechtmäßiger Inhaber des Kothhofes No,ass, 62
legitimiert durch Ehestiftung und Hofabtretungsvertrag
vom 11, bestätigt am 12, Januar 1818,
31, dem Kothsaßen Heinrich Bührig
als rechtmäßiger Inhaber des Kothhofes No, ass 63,
legitimiert durch Ehestiftung und Hofverlaßcontract vom
1, bestätig am 10, Juli 1841,
32, dem Kothsaßen Johann Heinrich Ludwig Bortfeld mit Zustimmung
seiner Ehefrau Henriette geb., Ulrich,
als rechtmäßiger Inhaber des Kothhofs No, ass, 66,
legitimert durch Testament vom 2, Juli 1842,
33, dem Halbkothsaßen Christian Wehrspann,
unter Zustimmung seiner Ehefrau Caroline
ge
geborene Hagemann.
als rechtmäßiger Inhaber des Halbkothhofes No,ass 39
früheren Brinksitzerwesens, und der Windmühle No, ass, 76
legitimiert durch Hofabtretungs = Contract vom 19, September
1853, eingetragen am 5, April 1856,
34, dem Halbkothsaßen Friedrich Löhr,
als rechtmäßiger Inhaber des Halbkothhofes No, ass, 60,
legitimiert durch Verlaß = Contract vom 20, eingetragen am
22, Februar 1862,
35, dem Halbkothsaßen Christian Vasterling,
als rechtmäßiger Inhaber des Halbkothhofes No, ass, 61,
legitimiert durch Kaufcontract vom 6, bestätigt den
7. Juli 1848,
36, dem Brinksitzer Levin Vasterling,
als rechtmäßiger Inhaber der Brinksitzerstelle No, ass, 1,
und des Ackerstücks No. 8, 4. Wanne Sommerfeld, das große
Berelholz von 1 Morgen,
legitimiert durch Testament vom 17. Januar publiciert
am
am 31, Oktober 1844 und Kaufcontract vom 25/29 Juli 1854,
37, dem Brinksitzer Johann Christian Eschemann,
als rechtmäßiger Inhaber der Brinksitzerstelle No, ass 3,
legitimiert durch Verlaß = Vertrag vom 20, März 1828,
38, dem Brinksitzer Friedrich Becker mit Zustimmung seiner Ehefrau Sophie
geb, Wolf.
als rechtmäßiger Inhaber der Brinksitzerstelle No, ass 9
legitimiert durch Kaufcontract vom 3, Juni bestätigt den
7, August 1846,
39, dem Brinksitzer Julius Vasterling;
als rechtmäßiger Inhaber der Brinksitzerstelle No ass,13,
legitimiert durch Hofverlaß Vertrag vom 11, März, eingetragen
am 19, November 1861,
40, dem Brinksitzer Carl Bock,
als rechtmäßiger Inhaber
a, der Brinksitzerstelle No, ass, 16
und des derselben als Pertinenz beigelegten
Acker
Ackerstücks, Winterfeld, Wanne No, 6 des großen Berelfeldes
zu 1 Morgen,
legitimiert durch Erbvergleich vom 17, Januar bestätigt den 27,
Mai 1845 und Kaufcontract vom 12 ten April, eingetragen den 25,
Mai 1859
b, derBrinksitzerstelle No, ass, 19, einschließlich ¼ Antheil an den
Bührigschen Lehnsgrundstücken,
legitimiert durch Kaufcontract vom 17, eingetragen den 23. October
1856; unter Zustimmung seiner Ehefrau Henriette geb. Burgdorf,
41, dem Brinksitzer Friedrich Haars, mit Zustimmung seiner Ehefrau
Dorothee geborene Vasterling
als rechtmäßiger Inhaber der Brinksitzerstelle No ass 18
legitimiert durch Verlaß- und Ehecontract vom 17,
eingetragen am 22. December 1864
42, dem Brinksitzer Christian Schaper, als rechtmäßiger Inhaber der
Brinksitzerstelle No ass 20,
Leg
Legitimiert durch Verlaßcontract vom 16/18 Januar 1862
43, der Wittwe des Brinksitzers Conrad Jürgens, Johanne Dorothee
Caroline, geborene Vasterling
als rechtmäßige Inhaberin der Brinksitzerstelle No ass 23
legitimiert durch Erbvergleich vom 28 Februar 1831,
44 dem Brinksitzer Christian Hagemann als rechtmäßiger Inhaber des
Brinksitzerwesens, frühern Halbkothhofs No ass28,
legitimiert durch Kaufcontract vom 4, Juni 1858, eingetragen
den 11, Juli 1859,
45, der Wittwe des Brinksitzers Heinrich Oelkers, Friederike geb. Wittekop
als rechtmäßige Inhaberin der Brinksitzerstelle No ass29,
legitimiert durch Ehestiftung vom 5, bestätigt am 11, Dezember
1840,
46 dem Brinksitzer Bertold Berking als rechtmäßigen Inhaber der Brinksi
tzer
9.
tzerstelle No ass. 23
legitimiert durch Kaufcontract vom 15, Juli 1858;
47 dem Brinksitzer Johann Heinrich Meier, als rechtmäßigen Inhaber
der Brinksitzerstelle No ass. 35,
legitimiert durch Ehe = und Verlaßcontractvom 3, Juli,
bestätigt den 30, September 1848,
und der Ackerstücke N0 7 und 10 in der III. WanneBrachfeld des
großen Berel von 1 Mrg. und 10 cr.
legitimiert durch amtsgerichtliches Protocoll vom
24, September 1856;
48, dem Brinksitzer Johann Heinrich Christian Kempe.
als rechtmäßigen Inhaber der Brinksitzerstelle No ass. 37,
legitimiert durch Ehestiftung vom 10, November 1811;
49, dem Brinksitzer Friedrich Pape als rechtmäßigen Inhaber der
Brinksitzerstelle No ass. 38,
mit Zustimmung seiner Ehefrau, Henri
et,
ette geborene Ulrich,
legitimiert durch Ehestiftung, Uebergabe = und
Erbfolgevertrag vom 15 bestätigt 27, Juli 1845,
50, dem Brinksitzer Johann Heinrich Bock, als rechtmäßigen Inhaber der
Brinksitzerstelle No ass. 40
legitimiert durch amtliches Attest vom 22, December 1847,
51, dem Brinksitzer Heinrich Bock, mit Zustimmung seiner Ehefrau,
Caroline geborene Himstedt,
als rechtmäßiger Inhaber der Brinksitzerstelle No ass. 44,
legitimiert durch Kaufcontract vom 10, September, bestätigt
am 13, October 1841,
52, dem Brinksitzer Heinrich Löhr, als rechtmäßiger Inhaber der
Brinksitzerstelle No ass. 50,
legitimiert durch Ehevertrag vom 2, eingetragen am 29,
eingetragen am 29, Juli 1860,
53, der Wittwe des Brinksitzers Heinrich Vasterling, Dorothee geborene
Himstedt
als
10.
als rechtmäßige Inhaberin der Brinksitzerstelle No ass. 51,
legitimiert durch Ehestiftung, Uebergabe = und
Erbfolgevertrag vom 25/26, October 1841;
54, die Erben des Brinksitzers Johann Christoph Conrad Schmidt, als
a, Conrad Christoph Carl,
b, Caroline Henriette und
c, Henriette Juliane Schmidt,
letztere beiden bevormundet durch den Kothsaßen
Heinrich Himstedt, als rechtmäßige Inhaber der
Brinksitzerstelle No ass. 56,
legitimiert, und der Vormund als solcher durch
Ehestiftung vom 24, October, bestätigt den 7,
December 1833 und Tutorium vom 24, April 1859;
55, dem Brinksitzer Conrad Diestel, mit Zustimmung seiner Ehefrau
Caroline geborene Böggel
Als rechtmäßiger Inhaber der Brinksitzerstelle No ass. 57,
Le
legitimiert durch Ehecontract vom 10, Januar,
eingetragen den 4, Februar 1859
56 dem Brinksitzer Christian Ohlendorf, als rechtmäßiger Inhaber der
Brinksitzerstelle No ass. 67
legitimiert durch Kaufcontract vom 30. August 1858
57, der unverehelichten Caroline Bührig, als rechtmäßige Inhaberin
der Brinksitzerstelle No ass. 68
legitimiert durch Kaufcontract vom 15. April 1854,
eingetragen am 22. Februar 1856
58, dem Brinksitzer Christian Wolteres, als rechtmäßigen Inhaber der
Brinksitzerstelle No ass. 69,
legitimiert durch amtliches Attest vom 22. Dezember
1847,
59, dem Brinksitzer Julius Schaper als rechtmäßigen Inhaber der
a, Brinksitzerstelle No ass. 70
b, des Ackerstücks von No. 6 in der XI. Wanne
Winterfeld des großen Berelfeldes zu
1
11.
1 Mrg. 30 R.
legitimiert ad a durch Ehestiftung und Erbfolgevertrag
vom 26. März, bestätigt am 1. April 1828,
ad b durch amtsgerichtliches Attest vom 8. Februar 1862;
60, dem Brinksitzer Johann Heinrich Friedrich Schaper
als rechtmäßiger Inhaber der Brinksitzerstelle No ass. 71
legitimiert durch Erbtheilungsvertrag vom 2. November
1858, eingetragen den 15. October 1862;
61, dem Brinksitzer Heinrich Bührig, als rechtmäßiger Inhaber der
Brinksitzerstelle No ass. 72,
legitimiert durch Testament vom 22. Februar, publicirt
am 29. März 1833;
62, dem Brinksitzer Heinrich Löhr, als rechtmäßiger Inhaber der
Brinksitzerstelle No ass. 73,
legitimiert durch Ehestiftung vom 11. November 1810
63, dem Anbauer Friedrich Cleve,
als
als rechtmäßiger Inhaber der Anbauerstelle No ass. 78
legitimiert durch Abtretungscontract vom 28. August 1834;
64, den Kindern des verstorbenen Häuslings Johann Heinrich
Christian Boggel;
Johann Heinrich Christian und
Ilse Sophie Henriette Boggel, verehelicht an den
Zimmermann Christoph Giesemann zw. Watenstedt,
als rechtmäßige Inhaber folgender Ackerstücke:
a, von No 6 II. Wanne Sommerfeld des gr. Berelfeldes von 5 Ar
b, „ „ 4 „ „ Brachfeld „ kl. „ „ 60“
c, „ „ 2 IV. „ „ „ „ „ „ 60“
d, „ „ 35 II. „ Sommerfeld „ „ „ „ 112“
e, „ „ 15 „ „ Winterfeld „ „ „ „ 35 „
f, „ „ 8 VIII. „ „ „ „ „ „ 75 „
legitimiert durch Lehns= Allodifications-Receß vom
18., bestätigt den 25. Februar 1841 und amtsgericht=
liches Attest vom 13. November 1856,
65, dem Häusling Johann Carl Bührig als rechtmäßiger
Inhaber eines Antheiles
Von
12.
von ²/24 der Bührigschen Lehngrundstücke,
legitimiert durch den Lehns=Allodifications= Receß
No 212, bestätigt den 29. October 1841,
66, dem Häusling Friedrich Hermann Bührig als rechtmäßiger
Inhaber eines Antheils von ³/24 der Bührigschen
Lehngrundstücke,
legitimiert durch denselben Receß
67, dem Häusling Heinrich Becker, als rechtmäßiger Inhaber eines
Abfindungsplans von 108 CR. Auf Söhlder Feldmark,
legitimiert durch Attest der Local Commißion dd.
Hildesheim vom 25. November 1861,
68, der Gemeindecaße
vertreten durch den Gemeindevorsteher Ackermann
Bolm, unter Zustimmung des Gemeinderathes;
B, zw Burgdorf
69, dem Halbspänner Carl Strube als rechtmäßiger Inhaber der zum Halb
spän
spännerhof No ass. 9 gehörigen 60 CR. Acker im gr. Berelfeld2.
legitimiert durch Kaufcontract vom 25 Juli und 1. September
1851, eingetragen am 18 Januar 1853
70, dem Kothsaßen Conrad Eickmann, mit Zustimmung seiner Ehefrau
Dorothee geborene Kempe, als rechtmäßiger Inhaber der zum
Kothhofe No ass. 4 gehörigen 4 Morgen Ackers im Vahlenfelde
legitimiert durch Ehestiftung vom 27/29 Mai 1837,
71, dem Kothsaßen Johann heinrich Söchtig, als rechtmäßiger Inhaber der zum
Kothhofe No ass. 23 gehörigen 2 Mrg. Ackers im Vahlenfelde
und 34 CR. In der Pfahlwiese,
legitimiert durch Ehestiftung und Hofabtretungscontract vom
21. Juli, eingetragen den 25. October 1853.
72, dem Ackermann Friedrich Mumme,
als
13.
als rechtmäßiger Inhaber der zum Ackerhofe No ass. 50 gehörigen
1 Mrg. 90 CR. Acker im Vahlenfelde und 34 CR. In der Pfahlwiese
legitimiert durch Ehestiftung vom 5. Juni 1814 und
Kaufcontract vom 15. April 1841, eingetragen am 24.
December 1856,
73, dem minderjährigen Carl Heinrich Funke, unter Vormundschaft seiner
Großmutter, der Wittwe des Kothsaßen Christoph Funke,
Johanna Henriette geb. Bock
als rechtmäßiger Inhaber der zum Kothhofe No ass. 27
gehörigen 5 Morgen Acker im Vahlenfelde,
legitimiert, sowie die Vormunderin als solche, durch
amtsgerichtliches Attest vom 31. October 1859,
74, dem Brinksitzer Heinrich Carl Christian Mumme
als rechtmäßiger Inhaber der zur Brinksitzerstelle
No ass. 45 jetzt 12 gehörigen 4 Mrg. 30 CR. Acker im
Vahlenfelde,
legitimiert durch Kaufcontract vom 12. September
1856, eingetragen am
29.
29. December 1857;
75, dem Bahnhofsarbeiter Johann Andreas Bührig als rechtmäßiger
Inhaber eines Antheiles von ²/24 der Bührigschen Lehngrund=
Stücke
legitimiert durch Lehnsallodificationsreceß No 212, bestätigt
am 29 October 1841
76, der Kirche
vertreten durch den oben ad 1 gedachten Mandatar des
Herzoglichen Consistorii Pastor Giltner zu Berel
legitimiert durch Vollmacht vom 3. Mai 1854
77, dem Ackermann Johann Heinrich Lickefett als rechtmäßiger
Inhaber des Ackerhofes No ass. 1 und der dazu gehörigen 10 Mrg.
und 39 CR. In den Mehlberkswiesen,
legitimiert durch Ablösungs(zweck oder werk?) No 10594
bestätigt am 30, März 1842
78, dem Ackermann Johann Heinrich Carl Conrad Strube
als rechtmäßiger Inhaber der zum Acker
hof
14.
hofe No ass. 10 gehörigen 5 Mrg. 110 CR. Acker im kleinen
Berelfelde und 1 Mrg. 21 Cr. In den Mehlbenkswiesen,
legitimiert durch amtliches Attest vom 21. November 1839
79, dem Kothsaßen Heinrich Bode als rechtmäßiger Inhaber der zum
Kothhofe No ass. 3 gehörigen 4 Mrg. 110 CR. Acker im kleinen
Berelfelde und 46 CR. In den Mehlbeekswiesen
legitimiert durch Hofabtretungscontract vom
1. November 1853,
80, dem Kothsaßen Heinrich Wittekop als rechtmäßiger Inhaber der
zum Kothhofe No ass. 4 gehörigen 5 Mrg. 50 CR. Acker
im kleinen Berelfelde,
legitimiert durch amtliches Attest vom 11. Juli 1845
81, dem Kothsaßwen Christoph Kraume mit Zustimmung seiner
Ehefrau Johanna Elisabeth Juliane geborene Oppermann
verwittwet gewesene Lindes,
als rechtmäßiger Inhaber der zum Kothhofe No ass. 6
gehörigen 9 CR. In den Mehl
beeks
beekswiesen,
legimitiert durch Ehe= und Interimswirthschaftscontract
vom 11. August, bestätigt den 19. November 1836,
82, dem Kothsaßen Johann Heinrich Rudolph Löhr sen
als rechtmäßigen Inhaber des Kothhofs No ass. 7 nebst 50 CR.
Acker im kleinen Berelfelde und 65 CR. In den Mehlbeekswiesen
sowie des Kothhofes No ass. 8 nebst 2 Mrg. 30 CR. Acker im
kleinen Berelfelde,
legitimiert durch Adjudicationsschein vom 8. November 1838
und amtliches Attest vom 11. Juli 1845,
83, dem Kothsaßen Heinrich Söchtig jun. Als rechtmäßiger Inhaber des
Kothhofs Nr. ass 15 nebst 60 CR im kleinen Berelfelde und 49 CR
In der Mehlbeckswiese.
legitimiert durch Verlaß=, Ehe= und Erbvertrag vom 18.
September 1845, bestätigt den 10. Februar 1846;
84, dem Kothsaßen Heinrich Lauenstein, zu Bodenstdt wohnhaft, in
Zustimmung sei
nes
15
nes Sohnes Carl Lauenstein,
als rechtmäßiger Inhaber des Kothhofes Nr.ass 16 nebst 8 Mrg.
20 CR Acker im kleinen Berelfelde.
legitimiert durch amtliches Attest vom 11. Juli 1845,
85, dem Kothsaßen Johann Heinrich Wöllecke, als rechtmäßigerr Inhaber
des Kothhofes Nr.ass 19 nebst 90 CR. Acker im kleinen Berelfelde,
legitimiert durch Erbvergleich, bestätigt am 18. August 1847;
86, dem Kothsaßen Heinrich Conrad Söchtig, in Zustimmung seiner
Ehefrau geb. Wöllecke, als rechtmäßiger Inhaber des Kothhofes
Nr.ass. 20 mit 60 CR. Acker im kleinen Berelfelde, 2 Mrg. Acker
im Vahlenfelde und 65 CR. In der Mehlbeckswiese,
legitimiert durch Ehe=, Uebergabe= und Erbfolgevertrag
vom 7. September, bestätigt den 6. October 1825;
87, dem Kothsaßen Heinrich Löhr jun. Als rechtmäßiger Inhaber des
Kothhofes Nr.ass. 24 nebst 3 Mrg. Acker im kleinen
Be
Berelfelde, 1 Mrg. 60 CR. Acker im Vahlenfelde und 15 CR. in der
Mehlbeckswiese
legitimiert durch Erbvergleich vom 18. August 1847;
88, dem Kothsaßen Johann Andreas Carl Meier als rechtmäßiger Inhaber
des Kothhofes Nr.ass. 27, nebst 40 CR. Acker im kleinen Berelfelde,
legitimiert durch Ehestiftung, Uebergabe= und Erbfolge=
Vertrag vom 16., bestätigt am 20. August 1836.
89, dem Brinksitzer Julius Vasterling als rechtmäßiger Inhaber der
Brinksitzerstelle No.ass. 5 nebst 1 Mrg. Acker im kleinen
Berelfelde,
legitimiert durch Adjudicationsschein vom 22. Januar 1855,
90, dem Brinksitzer Heinrich Bohse,
als rechtmäßiger Inhaber der Brinksitzerstelle No.ass. 22 nebst
60 CR. Acker im kleinen Berelfelde,
legitimiert durch amtliches Attest vom 24 September 1847,
91, dem Anbauer Heinrich Anton Tröller,
Als
16.
als rechtmäßiger Inhaber der Anbauerstelle No.ass. 28 nebst 60 CR.
Acker im kleinen Berelfelde,
legitimiert durch Kaufcontract vom 19. September 1844,
bestätigt den 6. März 1845,
mit Ausnahme der geistlichen Institute vertreten bei den
Verhandlungen und der Receß-Vollziehung durch die Ad I A
Genannten Syndiken laut der daselbst bemerkten Vollmachten,
In Zuziehung
III folgender wegen Grenzregulierung betheiligter Intereßenten:
1, der Intereßentschaft Lehse, bestehend aus
a, dem oben sub I B gedachten Cammerrathe Carl August Adolph
von Cramm,
als rechtmäßiger Inhaber des Ritterguts Lehse
legitimiert durch Theilungs=Vertrag vom 2. März 1841
b, der dortigen Gemeinheit
vertreten durch die Kothsaßen Carl Dammann No.ass 65,
dem Brinksitzer Carl Lohr
No.
No.ass 119 und den Brinksitzer Christoph Schwalenberg
No.ass. 135,
laut Vollmachten vom 22. October 1844, 8. December 1845
18. Mai 1860, 25. Juni 1861, 13 November 1863, und 25. Juli
1865
2, der Gemeinde Söhlde
vertreten durch den Gemeinde=Vorsteher Halbspänner Buhse daselbst
3, der Gemeinde Nettlingen,
vertreten durch den Gemeinde=Vorsteher Gremmel daselbst,
4, der Gemeinde Bettrum
vertreten durch den Gemeinde=Vorsteher Kothsaßen Bartels daselbst
5, der Gemeinde Kl. Himstedt
vertreten durch den Gemeinde=Vorsteher Kothsaßen Kaune daselbst,
6, der Gemeinde Gr. Himstedt
vertreten durch den Gemeinde=Vorsteher Halbspänner Fischer
daselbst:
Die Vertreter sub 2 bis 6 als solche legitimiert durch Attest des
Königlich Hannoverschen Amts Steinbrück vom 20. März 1859,
errichtet
und
17.
und abgeschlossen ist.
§. 1
Zweck der Auseinandersetzung.
1, eine General=Theilung, nämlich
a, die Abfindung der Schäfereiberechtigung, welche der
Herzoglichen Cammer, Direktion der Domainen in der
Feldmark Berel zusteht;
b, die Aufhebung des dem Domainenamte Lichtenberg auf
derselben Feldmark zustehenden Weiderechts mit der
Hammelherde, verbunden mit der Ablösung der der
letztern von den Bereler Hofswirthen zu verabreichenden
Strohgrästation;
c, die Auseinandersetzung der Koppelhuden, welche die
Gemeinheiten Berel und Nordassel in den gegenseitigen
auszuüben haben,
2, eine Special – Auseinandersetzung der Gemeinheitsinte=
reßenten zu Berel in Ansehung der bisher bestandenen
Weidegemeinschaft auf Aeckern, Wiesen und Angern
und die
Auf
Aufhebung der gemeinschaftlichen Hirten – und Samenviehhaltung,
verbunden mit einer Regulierung der Grenzen gegen die benachbarten
Feldmarken,
3, die Ablösung der der Pfarre zu Berel von den dortigen Hofbesitzern zu
leistenden Spanndienste.
§. 2.
Bestandtheile des Dorfs
Berel
Das im Kreise Wolfenbüttel und Amtsgerichtsbezirke Salder belegene
Dorf Berel enthält:
1, eine Kirche,
2, „ Pfarre No ass 10,
3, ein Pfarrwittwenthum,
4, eine Schule ass 27
5, zwei Ackerhöfe No ass 2, 75, welchem letztereein wüster
Halbspännerhof incorporiert ist.
6, fünf Halbspännerhöfe No ass 5, 6, 7, 32, 65,
7, einunddreißig Kothhöfe „ „ 4, 8, 11, 12, 14, 15, 17, 21, 22, 25,
30, 31, 34, 36, 41, 42, 43, 45, 46, 47, 48, 49, 52, 53, 54, 55, 59, 62,
63, 64, 66,
8, vier Halbkothhöfe No ass 39, 60, 61 und 74,
9,
18.
9, achtundzwanzig Brinksitzerstellen No ass 1, 3, 9, 13, 16, 18, 19, 20, 23,
28, 29, 33, 35, 37, 38, 40, 44, 50, 51, 56, 57, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73,
10, zwei Anbauerhäuser No ass 77 und 78
11, ein Gemeindebackhaus „ „ 58
12, „ Gemeindehirtenhaus „ 26
13, „ Gemeindearmenhaus „ 80
14, eine Windmühle No ass 76, zu dem Halbkothhofe No ass 39 gehörend.
15, ein Gemeinde Spritzenhaus No ass 79.
Nach ausgeführter Separation sind das Pfarrwittwenthum No ass 24
Und das Hirtenhaus No ass 26 als Anbauerstellen verkauft.
§. 3.
Communionverhältnisse, wie sie
vor der Auseinandersetzung bestanden.
A. Grenzen der Separationsobjekte.
Die Feldmark Berel wird gegen
Osten von den Feldmarken Söhlde und Lehse,
Süden „ „ „ Burgdorf, Nordahsel,
Westen „ „ „ Nettlingen, Bettrum
und
und Kl. Himstedt, sowie von der Gr. Und Kl. Himstedt‘ er Intereßsen=
forst und
Norden von den Feldmarken Kl. und Gr. Himstedt und Söhlde begrenzt.
B. Hudeberechtigungen.
a, Die Dorf = und Feldgärten waren hudefrei.
b, Die Aecker wurden nach den Regeln des Dreifeldersystems
bewirthschaftet und mit Ausschluß der hudefreien Ackerstücke No 1015
bis 1047 in der Landwehr zu offenen Zeiten von sämmtlichen Vieharten
der Gemeinheit Berel als Pferden, Rindvieh, Schafen, Schweinen und
Gänsen und der herzoglichen Cammer = Schäferei behütet. Schweine
und Gänse hatten in der Regel eine dreitägige Vorhude. Die Gemeinheit
Norahsel war in der VII. und VIII. Wanne des Winterfeldes von Kl. Berel
mit sämmtlichen Viehe zur Koppelhude berechtigt.
c, Von den Wiesen waren der Hude geöffnet:
1, vom 1. October bis Ende April die Meierwiese
2, von Mitte August bis 11. Mai die Pfahl = oder Schwarzenkampswiese
und die Mehlbeekswiese
3.
19.
3, von Ende August bis Johannis der Pfingstanger in den Geisen.
Auf sämmtlichen Wiesen waren die Schafe der Gemeinheit Berel
und der Cammerschäferei im Frühjahr und von Martini bis zum
Winter, die Pferde und das Rindvieh aber unbeschränkt zu offenen Zeiten
Zur Weide berechtigt. Die Viehherden von Nordahsel wurden auf der
Mehlbeekswiese in gleicher Weise gehütet.
d. Sämmtliche Anger waren zu allen Zeiten für die Viehherden von Berel
und der Cammerschäferei der Hude unterworfen mit der Ausnahme
jedoch, daß die Schafe und Lämmer auf die Angerpareallee
No 1174 hinter dem neuen Graben,
„ 1176 der Lämmerwinkel,
„ 1179 auf der Sange
„ 1180 „ „ Gehrenwiese und
„ 1181 der L(C?)etschenkamp
beschränkt waren. Nordahsel war auf etwa 7 Mrg. im westlichen Theile
des Angers No 1180, die Gehrenwiese genannt, zur Koppelhude
berechtigt.
e,
e, Die Forstgrundstücke, als das Berelries das Speckelhorn und das
Lahholz waren weidefrei.
C. Die Außenhütungen und Hudeberechtigungen
auswertiger Interesßenten .
In folgenden Feldmarken Koppelhütungsrechte zu:
1. in der Feldmark Nordahsel:
a, auf den Ackerwannen, am großen Holzwege, über dem Dorfe, über
dem Mehlbeeke und in der Waterföhre, No 1388 bis 1426 der Karte
von 83 M. 98 CR.
b, auf der Mehlbeekswiese, No 1427 bis 1446 von 4 Mrg. 59 CR.
2, in der Feldmark Kl. Himstedt:
auf dem Ackerlaach, die Himstedter Sammelhude genannt, No 1453
bis 1528 der Karte von 83 Mrg. 42 CR.
3, in der Feldmark Söhlde
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