Am 01.06.1647 wurde die Allgemeine
Landesordnung durch Herzog August I aufgestellt.
104 Artikeln regelten in Geboten und Verboten alle Lebenslagen der
Landbevölkerung.
Artikel 6
Unter dem Gottesdienst hin zum Saufen geht. Säufer zahlt 3 fl., Wirt 10
fl. Strafe
Artikel 20
Die Pfingst- und Fastnacht-, wie auch die Sonntags- und andere Geläge.,
darinnen Knechte und Mägde zusammenkommen und Tänze zu halten pflegen, in Häusern auf Angern und bei Osterfeuern,
sollen ganz und gar abgeschafft werden.
Dasselbe gilt auch bei
...
30 Reichstaler Strafe.
Siehe auch Sitten
und Gebräuche aus germanischer Zeit. >> Hohe Maien.
Mai
= Hohe Maien
Gefeiert wird hier die Vereinigung von Odin mit der Göttin Frigg. Es ist das
Fruchtbarkeitsfest. Es fanden Jungfernversteigerungen statt, wo sich die jungen
Männer ihre Braut ersteigern konnten. Natürlich mussten die Mädchen nicht
teilnehmen - alles auf freiwilliger Basis. Junge Paare wälzten sich nackt im
Tau auf der Wiese, um die Fruchtbarkeit der Natur auf sich zu übertragen.
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